Strukturnachweis - Nachweis Mindestmerkmale

  • Liebe Forumsteilnehmer,

    wie und in welcher Form kann ich die definierten Mindestmerkmale, z.B. für 9-666 Psychiatrisch Psychosomatische Regelbehandlung bei Jugendlichen für den MDK nachvollziehbar belegen? Wer hat damit Erfahrung; wie wird es in Eurer Klinik gehandhabt? Was will der MDK? Wer weiß Bescheid?
    Bin froh über jede Antwort!

  • Hallo B. Onoh,
    die Hauptkodes der KJP sind nicht erlösrelevant, entsprechend wurden sie bei uns noch nie vom MDK geprüft.
    Im Mittelpunkt des Interesses stehen hier die Verweildauer, die Haupt- und Nebendiagnosen und v.a. der Zusatzkode 9-693.
    Bei diesem müssen die kodierten Zeiten durch die Dokumentation belegt sein.
    Grüße
    helmutwg

  • Hallo B.Onoh,

    soweit mir bekannt ist werden diese Mindestmerkmale im Rahmen der Budgetverhandlungen von den Krankenkassen per Checkliste abgefragt. Eine Prüfung durch den MDK solcher Mindestmerkmale ist mir bisher auch nicht bekannt. Ich hänge Ihnen eine solche Checkliste mal mit an. Diese werden jedes Jahr erstellt durch die Sozialmedizinische Expertengruppe 4.

    Freundliche Grüße
    Thomas B.

    mydrg.de/content/index.php?attachment/454/

  • Guten Morgen B.Onoh,

    schauen Sie sich mal hier Thread Nr. 7, 8 und 9 an, das dürfte sehr erhellend sein... ;)

    Das im Thread Nr. 9 angesprochene 'Arbeitspapier zur Dokumentation der Strukturvoraussetzungen von Komplexbehandlungskodes (aktuell: 2017) für das PEPP-System' gibt es z.B. hier.

    Diese Checklisten, da hat Thomas B. recht, werden von den Krankenkassen im Rahmen der Budgetverhandlungen abgefragt.

    Ich hoffe, dass dieser Hinweis Ihre Fragen beantwortet.


    MfG,

    ck-pku

  • Hallo B.Onoh,

    einen Überblick über alle aktuellen Checklisten finden Sie z.B. hier. Zu beachten ist allerdings, dass die MDK oftmals eigene interne Auslegungshinweise erarbeitet haben, die dann über die nach dem OPS-Wortlaut vorgegebenen Voraussetzungen hinausgehen bzw. diese anders interpretieren, was zu bösen Überraschungen führen kann. Es wäre aus Sicht der Krankenhäuser natürlich wünschenswert, wenn diese Hinweise ähnlich den Kodierempfehlungen der SEG-4 publik gemacht würden, damit die KH VOR Erbringung und Abrechnung der Komplexkodes wissen, worauf sie sich hier ggf. einlassen...

    MfG, RA Berbuir

  • Guten Morgen,

    bei den Checklisten, die von den KK'en zur Verfügung gestellt werden, ist sicherlich fragwürdig, ob diese detaillierte Datenerhebung über Mitarbeiter (Namen, Qualifikation etc.) überhaupt rechtens (Erhebungsgrundlage zu Mitarbeiterdaten im Kontext u.a. des Datenschutzes!) und verhältnismäßig ist, was ich bezweifele. Damit setzen sich alle Fachleute ja immer wieder auseinander, so z.B. hier.

    Die Checklisten der Krankenhausgesellschaften bestätigen ja ebenfalls, dass diese Berufsgruppen vorhanden sind, auch wenn Mitarbeiter eben aus den o.g. Gründen nicht einzeln aufgeführt werden.

    Unsere Budgetverhandlungspartner haben mitgeteilt, dass es Ihnen egal sei, welche Checklisten verwendet werden, wir können dies entscheiden.


    MfG,

    ck-pku

  • Hallo ck-pku,
    genau da liegt ja oftmals das Problem: bei den Budgetverhandlungen reicht den KKen ein knapper Fragebogen mit reiner Bestätigung der Strukturmerkmale seitens des KH und Monate oder Jahre später kommt dann eine (meist an eine Einzelfallprüfung angedockte) Strukturprüfung durch den MDK in dem dieser feststellt, dass das KH ein Merkmal in der von ihm bevorzugten Auslegung nicht erfüllt, das GA geht an die Kasse und diese holt sich dann rückwirkend die Kosten in allen Fällen zurück und das KH darf dann versuchen, entweder gerichtlich oder am Verhandlungstisch sein Geld zurückzubekommen...
    MfG, RA Berbuir

  • Hallo RA Berbuir,

    ich verstehe, worauf Sie hinaus wollen, ich sehe aber nicht, wieso diese vermeintliche Gefahr bei der KK-Struktur-Checkliste nicht bestehen sollte.

    Nehmen wir also an, dass bzgl. des OPS-Kodes 9-61 in der Struktur-Checkliste der Krankenhausgesellschaften die Geschäftsführung auf Seite 7/36 u.a. bestätigt, dass eine therapiezielorientierte Behandlung durch ein multiprofessionelles Team unter Leitung eines Facharztes (für Psychiatrie und Psychotherapie) erfolgt. Worin liegt denn dann der Unterschied in der Struktur-Checkliste der Krankenkasse (Checkliste 961 Version2017 Endversion.pdf), die nichts anderes besagt, außer dass Sie ergänzend darauf hinweist, dass dieser Facharzt Dr. med. Max Mustermann heißt? Dies könnte man ja beim Zweifel des MDK doch auch immer noch belegen, wenn zuvor die Struktur-Checkliste der Krankenhausgesellschaften (korrekt!) ausgefüllt wurde...


    MfG,

    ck-pku

  • Hallo ck-pku,

    ich denke mal das RA Berbuir nicht die Probleme bezüglich namentlichen Benennung der Mitarbeiter in den Struktur-Checklisten meint. Ich denke das RA Berbuir andere Mindestmerkmale von Struktur-Checklisten aus dem Somatischen Bereich meint. Dort gab und gibt es oft nachträglich Probleme bei den Strukturprüfungen durch den MDK trotz Checklisten. (Beispiel OPS 8-987).


    Freundliche Grüße

    Thomas B.

  • Guten Tag,

    im Verlauf der Budgetverhandlung wird bei uns die Übermittlung der Checklisten an den MDK vereinbart und dort können die Kassen dann evtl. nachfragen, ob wir gewisse Kodes erbringen dürfen.

    Liebe Grüße und ein schönes Wochenende
    Psych_Code

  • Guten Tag,

    genauso wie Psych_Code es beschreibt, wird es bei uns gehandhabt. Wobei wir die Checklisten immer von unserem Zweckverband nehmen, die vorher noch einmal genau nachsehen, was wir denn genau unterschreiben. In Nuancen unterscheiden sich die Listen immer. Sind bei den Kostenträgern bisher immer durchgegangen. Hauptproblem ist oft, dass die Kassen einen Vertreter für bestimmte Sachen fordern, der im OPS nicht gefordert wird. Einen Vertreter tragen wir auch nicht ein und das wird akzeptiert.

    Viele Grüße und ein schönes Wochenende
    der DRG-Schlumpf