Guten Tag zusammen,
eine Konstellation, die schon mehrmals hier thematisiert wurde:
Fall 1: DRG L64A (M)
Fall 2: DRG F71B (M)
Fall 3: DRG L20C (O), Aufnahme innerhalb 30 Tagen nach Aufnahme in 1. Fall.
Die KK verlangt FZ Fall 1 und 3 nach §2, Abs. 2 mit dem Zitat aus dem Abrechnungsleitfaden der Verbände der Krankenkassen... aus 2017 :
"Weitere zwischenzeitlich erfolgte Aufenthalte einer anderen MDC im gleichen oder einem anderen Krankenhaus verhindern nicht die FZ, sofern die Voraussetzungen nach §2, Abs. 2 FPV (gleiche MDC, Partitionsabfolge) erfüllt sind."
Eine Entsprechung kann ich in der aktuellen Fallpauschalenverordnung nicht finden. Ganz im Gegenteil heißt es hier immer noch:
"....die zuvor abrechenbare Fallpauschale..." und " ...die anschließende Fallpauschale...".
Der zitierte Abrechnungsleitfaden aus 2017 lässt sich im Internet nicht finden.
Wie ist hier die aktuelle Ansicht und Vorgehensweise ?
LG
Herb