Liebes Forum,
ich habe eine Frage zu den Mindestmerkmalen des OPS 8-985 ff. Als letzter Punkt ist dort folgendes aufgeführt: Eingliederung des Patienten in das bestehende regionale ambulante und stationäre Suchthilfesystem
Es gibt immer wieder Patienten, die dies nicht wollen. Nun streicht der MDK uns in diesen Fällen den OPS mit dem Hinweis, dass die Mindestmerkmale nicht erfüllt sind. Bis vor kurzem war das kein Thema, aber zurzeit häufen sich diese Gutachten.
Müssen wir das akzeptieren? Es kann doch nicht die gesamte Therapie (welche ja durchgeführt wurde) daran hängen.Welche Erfahrungen habt ihr mit dem MDK in diesem Bereich?
Vielen Dank und liebe Grüße!