PEPP = DRG: Das PEPP System 2017 ist doch nichts anderes mehr als eine Fallpauschale oder denke ich hier falsch?

  • Liebes Forum,
    mir kam kürzlich die Idee, dass das PEPP System sich eigentlich ohne Probleme als Fallpauschale darstellen lässt. Wenn man für jede Vergütungsklasse eine eigene "Fallpauschale" anlegt und bei der endständigen Vergütungsklasse die OGW auf VWD+1 setzt und den Zuschlag = der Bewertungsrelation je Tag, dann kann man das aktuelle PEPP System perfekt in den DRG Katalog für Fallpauschalen überführen.
    Oder habe ich hier einen Denkfehler?

    Hier ein Beispiel:
    Edit: Beispiel anbei...Tabelle lies sich nicht einfügen.


    Liebe Grüße,

    Matt

    Einmal editiert, zuletzt von Matt (28. Juli 2017 um 08:06)

  • Hallo,

    • könnte man vielleicht so machen (habe nur einen kurzen Blick darauf geworfen).
    • Auch wenn die Darstellung evtl. so möglich ist, handelt es sich meines Erachtens per Definition nicht um eine Fallpauschale. Von einer Fallpaschale erwarte ich zumindest grundsätzlich einen gewissen Zeitraum an Unabhängigkeit der Vergütung von der Verweildauer (Pauschale, bezogen auf die medizinische Konstellation = Fall), sonst habe ich eben keine Fall-bezogene Pauschale sondern eine Tagespauschale, denn im Gegensatz zur Fallpauschale wird jeder einzelne Tag zusätzlich vergütet und nicht primär die medizinische Konstellation, sondern in erster Linie die Verweildauer entscheidet über die Höhe der Vergütung des Falles.
    • Zusätzlich zur tagesbezogenen Vergütung gibt es im PEPP-System Vergütngselemente, die das Fallpauschalensystem gar nicht kennt, wie die ergänzenden Tagesentgelte. Selbst wenn man diese als etwas ähnliches wie Zusatzentgelte betrachtet, so haben sie in Umfang und Bedeutung für das Entgeltsystem eine ganz andere Rolle, als die Zusatzentgelte im Fallpauschalensystem.
    • Natürlich kann man die System in der gegenseitigen Systematik darstellen, das ginge beispielsweise auch umgekehrt, in dem die DRGs bis zur OGVD als Vergütungsklassen dargestellt werden, wobei die Vergütungsklasssen des pauschalen Abschnittes alle gleich bewertet werden. Der Katalog wird dann nur ziemlich lang.

    Bleibt aber bei allem am Ende (bzw. von Anfang an) die große Frage: Wofür? Was soll das?

    Gruß

  • Hallo,
    danke für die Rückmeldung.

    Im großen und ganzen bin ich inhaltlich bei Ihnen.

    Allerding zu Ihrer letzten Frage:
    Wenn man das aktuelle PEPP System direkt im Fallpauschalenkatalog abgebildet hätte, denke ich hätte man eine Menge Entwicklungsarbeit bei der IT sparen können.
    Diese Entwicklungsarbeit zahlen im Endeffekt auch wieder die Häuser.

    Aber wahrscheinlich war das einfach politisch nicht tragbar.

    Liebe Grüße,

    Matt

  • Hallo,

    Mal abgesehen davon, dass das PEPP-System ja ursprünglich anders angelegt war, mit der Abbildung der Degression innerhalb des Falles (unterschiedliche Vergütungsstufen an unterschiedlichen Behndlungstagen) würde ich auch jeden EDV-Entwickler davor warnen, unterschiedliche Systeme mit unterschiedlicher gesetzlicher Grundlage in einem einheitlichen IT-Konstrukt abzubilden. Die Probleme, die Sie dann bekommen, wenn die Systeme sich doch auseinander entwickeln, sind viel größer.

    Gruß