Hallo zusammen,
ich hoffe, meine Frage ist hier einigermaßen richtig zugeordnet....
Wir haben neuerdings immer häufiger Probleme mit teilstationären Leistungen und folgenden MDK-Gutachten, die Fehlbelegung und ambulant möglich bescheinigen. Soweit so unschön.
Derzeit habe ich allerdings auch mehrere negative Gutachten, in denen es um Zusatzentgelte (Octagam, Tysabri und ähnliches) geht, worin dann auch die ambulante Behandlungsmöglichkeit aufgezeigt wird und somit automatisch auch die zeitweise mehrere Tausend Euro hohen
ZE´s gestrichen werden.
Nun ist es regional so, dass im Umkreis von ca 50km nur eine Praxis die Gabe von solchen Medikamenten überhaupt anbietet und nicht jeder dieser Patienten dort angebunden ist und es werden keine neuen Patienten angenommen, bzw. nur mit mehrmonatiger Wartezeit.
Wie würdet Ihr in solchen Fällen reagieren, bzw. welche Möglichkeiten haben wir, damit solche Leistungen zumindest Kostendeckend erbracht werden können? Eine Ermächtigung liegt nicht vor und ist wohl bereits mehrmals abgelehnt worden.
Vielen Dank für Eure Hilfe und schönes Wochenende!
Huibu