Hallo zusammen,
in den allgemeinen Kodierrichtlinien ist angegeben, dass routinemäßige Leistungen wie bspw. die Aufnahmeuntersuchung nicht kodiert werden darf. Ebenso wie die Visite. Gilt diese Regelung auch für Abschlussuntersuchungen?
In den Foren konnte ich zu dem Thema leider noch nichts finden.
Vielen Dank schon mal
Viele Grüße
Sst