Liebe Forumsteilnehmer,
es kommen bei uns zunehmend Anfragen der Kostenträger, in dem der Patient selbst, oder die Erziehungsberechtigten mit der Bitte angeschrieben werden, einen Zwischenbericht im Krankenhaus anzufordern. Insbesondere, nachdem entsprechende telefonische (!) Anfragen bei uns regelmäßig mit dem Hinweis auf die elektronisch zu übermittelnde Anfrage nach einer medizinischen Begründung beantwortet wurden. Dies betrifft sowohl die KJP als auch die Allgemeinpsychiatrie.
Für uns stellt sich die Frage, wie wir juristisch und aus datenschutzrechtlichen Gründen damit in Zukunft umgehen sollen.
U. E. ist das ein Weg, den die Kostenträger gehen, um unter Umgehung des MDK an weiterführende Informationen zu kommen, die weit über das Maß der $301-Daten hinausgehen.
Gibt es bei Ihnen ähnliche Tendenzen und wie gehen Sie damit um?
Vielen Dank für Ihre Antwort.
MfG,
dw-mhtr