OPS Stammzellapherese

  • Hallo alle zusammen,

    bei einer Stammzellgewinnung vor einer autologen Transplantation kodiere ich die Stammzellapherese immer 1x (am ersten Tag) mit dem OPS 5-410.10. Das wurde bisher auch noch nie bemängelt. Nun habe ich ein MDK-Gutachten vorliegen, dass uns die AWP nicht zahlen möchte, da an zwei Tagen eine Apherese notwendig war (unzureichende Zellzahl nach dem ersten Tag) und somit der OPS auch an beiden Tagen zu kodieren sei. Nach meinem Verständnis ist dies nicht so, da es sich um einen gesamten Prozess handelt, der sich in einigen Fällen eben über mehrere Tage erstrecken kann. Der OPS-Katalog und auch die Kodierleitfäden sagen diesbezüglich nichts aus. Soll ich dem MDK widersprechen und wenn ja mit welcher Begründung?

    Vielen Dank
    wurmilein

    Manchmal bist du die Taube und manchmal das Denkmal. :whistling:

  • Hallo,
    also in ein MDK-Gutachten gehört überhaupt kein Kommentar zur AWP rein. Ist schon mal auffällig. Der Gutachter hat die VWD zu prüfen, wenn korrekt, postives GA. Keine Rechnungskürzung. AWP berechtigt und bei Kasse einzufordern. Die Kasse selbst könnte dann erst sagen: halt nein, hätten wir doch gar nicht geprüft wenn wir gewusst hätten das...aber das hätte die Kasse doch eigentlich auch im Falldialog klären können...kann man sowas nicht auch mal der Kasse vorwerfen?! und daher die AWP dann auch berechtigt einklagen?
    Zur OPS-Kodierung dieser Prozedur an 2 Tagen kann ich nichts sagen da keine Erfahrung (aber 2mal kodiert wäre dann evtl. vlt. auch beim gleichen Gutachter auch wieder falsch gewesen???...oder haben Sie vllcht. schon gegenteilig lautende Gutachten? oder Sie machen mal den Gegentest).

    leider schon zu viele Gutachten gesehen und misstrauisch

    rokka

  • Hallo rokka,

    ich hatte bisher noch nie gegenteilige Gutachten, aber ich könnte mir durchaus vorstellen, dass die doppelte Kodierung dann auch falsch wäre. Das mit dem Gegentest werde ich mir durchaus überlegen.
    Danke.

    VG
    wurmilein

    Manchmal bist du die Taube und manchmal das Denkmal. :whistling:

  • Hallo nochmal,
    aber wenn Sie schon einige positive Gutachten mit der bisherigen Kodierung haben, würde ich genau mit der Begründung die AWP einfordern, warum sollten sie das Verfahren plötzlich ändern wie es bisher anscheinend immer richtig war, sogar laut MDK?!


    viel Erfolg

    rokka