Hallo!
Ich habe bereits vor einer ganzen Weile von zwei verschiedenen Medizincontrollern, die Aussage bekommen, dass das ZE für die Palli-Komplexbehandlung einem Krankenhaus abgezogen wird, wenn KH A eine Palli-Komplexbehandlung macht und dann den Patienten in KH B verlegt und dort ebenfalls eine Palli-Komplexbehandlung durchgeführt wird. Welchem KH das ZE abgezogen würde, läge im Ermessen der Krankenkasse. Bisher habe ich unseren Stationsärzten dies so kommuniziert und wir haben versucht, solche Situationen zu vermeiden. Inzwischen meinte jedoch unsere Oberärztin vom Palli-Team, dass dies nicht stimme. Ich habe krampfhaft versucht, irgendeine gesetzliche Grundlage diesbezüglich zu finden, aber leider erfolglos. Hat jemand schon mal davon gehört?
Danke
wurmilein