Komplextherapieeinheiten

  • Hallo Forum,

    bei Abrechnungen von Komplexziffern gibt es ja in einigen Fällen die Anforderung gewisser Zeiten einer Therapie, z.B. mind.30min. wenn jetzt eine spezielle Anwendung sinnigerweise mehrmals am Tag und so erst in der Gesamtheit tagesbezogen über 30 min erfolgt ist, wäre meines Erachtens die Einheit auch so zu werten und als eine anzurechnen (eben wirklich nur als 1 pro Tag).
    Der MDK sagt nein, jede Einzelbehandlung wird als solche betrachtet und somit unter 30min nicht angerechnet.

    wer hat Erfahrungen, stichhaltige(evtl. gerichtlich nachvollziehbare vorzeigbare) Argumente/Nachweise oder Urteile wer jetzt mehr Recht hat?

    Meinungen reichen aber auch

    Danke im Voraus

    rokka

  • Hallo Rokka,

    Um welche Komplexbehandlung geht es denn konkret? Ich kenne es eher so, dass die Therapiedauer durchschnittlich 30 Minuten dauern soll. Somit werden auch kürzere Therapien berücksichtigt, man muss nur darauf achten, dass auch entsprechend viele längere Therapieeinheiten ( über 30 Minuten) verabreicht werden.

    Mit freundlichen Grüßen

    Breitmeier