Hallo,
Ich habe ein Problem, bei welchem ich mit eigener Recherche nicht weiter komme und wende mich daher an dieses kompetente Forum
Gelegentlich kommt es vor, dass Patienten bei uns elektiv aufgenommen werden, bei denen sich nach kurzer Zeit herausstellt, dass sie aufgrund von Beitragsrückständen nur ein Anrecht auf eine Notfallbehandlung haben. Bislang war es so, dass einige Patienten die ausstehenden Beiträge während des Aufenthaltes nachgezahlt haben und die Behandlung daraufhin - auch wenn es keine Notfallbehandlung war - von der Krankenkasse problemlos bezahlt wurde. Bei Pat., die die ausstehenden Beiträge nicht begleichen konnten schickte die Kasse eine MDK-Anfrage nach PrüfVV und lies damit individuell überprüfen, ob und ggf. wie lange eine Notfallbehandlung vorlag.
Nun hat eine Krankenkasse formlos "Unterlagen" eines Patienten angefordert, um sie dem MDK zur Prüfung des Notfall-Charakters der Behandlung vorzulegen, obwohl der Patient noch während des Aufenthaltes alle ausstehenden Beiträge nachgezahlt hat. Es handelte sich definitiv nicht um eine Notfallbehandlung.
- Kann die Krankenkasse die Kostenübernahme ablehnen, da der Pat. zum Zeitpunkt der Aufnahme nur Anspruch auf Notfallbehandlung hatte?
- Ist die Art und Weise der Unterlagenanforderung rechtens, oder hätte eine MDK-Anfrage nach PsychVV erfolgen müssen?
Viele Grüße,
Paliperidon