Hallo zusammen,
ich hoffe, das Thema passt zu diesem Teil des Forums.
Ich bin gerade auf der Suche nach den Definitionen der "Therapieeinheiten" bei physiotherapeutischen Leistungen und auch anderen Heilmittelanwendungen. Bspw. wo ist definiert, dass eine Massage-Einheit 30 Minuten beträgt und nicht 5 Minuten (und auch nicht 60 Minuten), wie lange soll eine Inhalation laufen, um als Anwendungseinheit zählen zu dürfen usw.
Ich habe im Heilmittelkatalog gesucht, dort findet man aber die Anzahl der Anwendungen bei bestimmten Indikationen und nicht die Dauer der einzelnen Anwendung.
Das Thema hat für mich schon mit DRG-Abrechnung zu tun, gerade bei Komplexcodes spielen die o.g. Leistungen eine Rolle.
Bitte um einen Tipp.
Vielen Dank im Voraus!
Katalog der physiotherapeutischen Leistungen
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C-3PO -
15. August 2017 um 16:44 -
Erledigt
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Guten Morgen
das kommt darauf an, für welchen Bereich es gelten soll.
Ersatzkassen ( TKK; etc.. )
Primärkassen ( AOK; BKK; ... )
BG ?sie finden diese Informationen in den
Vergütungsvereinbarung gemäß § 125 SGB V
für die Abrechnung physiotherapeutischer
Leistungen, Massagen und medizinischer Bäderhier für Vdek
https://www.vdek.com/vertragspartne…menvertrag.html
Für AOK ... etc. gelten andere Vergütungsvereinbarungen ( d.h. da kann theoritsch etwas anderes stehen )
Ich denke da stehen die Informationen , die Sie benötigen, wenn ich es richtig interpretiert habe.
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Hallo,
vielen Dank, genau das habe ich gesucht!
Viele Grüße!