• Guten Morgen Ductus,

    Ihr Schumpf mag u.U. berechtigt sein, nur sprechen Sie in Rätseln, da zum Urteil ein link oder das AZ fehlen. Oder habe ich etwas übersehen?

    Gruß

    merguet

  • Guten Morgen,

    auch die FoKA sieht die T81.2 nicht als zielführend: s.hier (Stand: 30.07.2018).

    VG

    F15.2

    Grüße aus dem Salinental

  • Hallo F15.2,

    die FoKA hat sich zu der SEG 78 aktuell so aufgestellt:

    https://foka.medizincontroller.de/index.php/Anfrage_0009

    "Die Kodierung des T-Kodes ist gerechtfertigt, da dieser die Ätiologie der Verletzung spezifischer abbildet als der Y-Kode."

    https://foka.medizincontroller.de/index.php/Anfrage_0030

    " In der KDE-78 wurde für den beschriebenen Sachverhalt die Frage gestell: Was ist als Hauptdiagnose zu kodieren?

    Der FoKA hat dem Vorschlag der SEG 4 zur Festlegung der Hauptdiagnose zugestimmt.

    Die Frage der Doppelkodierung wurde in der KDE nicht ausdrücklich bewertet."

    Somit unterstützt die FoKA m.E. nach eben nicht die Ansicht der SEG 4 in Bezug auf die ergänzende Kodierung als Nebendiagnose.

    MfG
    Ductus
    Die Welt ist global, das Denken lokal

  • Hallo,

    die Frage der T-Kodes ist wohl innerhalb des SG Nürnberg so geregelt, dass die Kammern der Kodierung reserviert gegenüberstehen, um es mal vorsichtig zu formulieren. Andere Sozialgerichte sehen es anders.

    Und selbst das InEK hat ja in seinen Hinweisen zu T84.0- gesagt:

    Im Fall z.B. der Luxation einer Gelenkendoprothese könnte hingegen zukünftig die Kodierung mit T84.0- plus Lokalisation als die spezifischste Möglichkeit angesehen werden.

    Also klare Aussage: kann man so sehen - oder auch anders.

    Herzliche Grüsse aus Mittelfranken
    E. Horndasch

  • Hallo Herr Horndasch,

    Leider ist Ihre Antwort bezüglich der Kodier- und Prüfpraxis im Land wohl absolut zutreffend: Alles ist Ansichtssache, also Jeder kodiert, wie es ihm am Besten passt. Die Einen berufen sich auf die Aufforderung der ICD10 zur punktuellen Doppelkodierung und die Anderen auf die DKR D0015.

    Die Aussage des InEK zu T84.0- ( Hinweise zur Budget- und Leistungsplanung) kann ich aber nur dahingehend verstehen, dass ein Kode zu kodieren ist, undzwar der spezifischste. Das entspricht ja auch der massgeblichen DKR 0015.

    Man kann das InEK jedenfalls nicht dahingehend (mis) verstehen, dass eine Doppelkodierung möglich wäre. Vielmehr bezieht sich das InEK auf die Lokalisation auf der 4. Stelle des Kodes T84.0 ( also z.B. T84.01 ).

    Mit freundlichen Grüßen

    Breitmeier

    • Offizieller Beitrag

    Hallo,

    hier der Hinweis, dass es zu der prinzipiellen Problematik schon lange einen Thread gibt:

    Umfrage "Kodierung von Komplikationen und MDK"

    Und noch einen:

    T84.0 und M96.6 gleichzeitig?

  • Guten Morgen,

    vielen Dank Herr Selter für den Link, der mir zeigt, dass ich auch schon vor 10 Jahren meinen Senf dazugegeben habe... ;)

    Jedenfalls werde ich mir nun eine Strategie wohl zurechtlegen müssen, wie ich mit bereits laufenden Verfahren

    umgehe.

    Es geht mir in der Sache nicht um den Mehrerlös den man bei manchen Fällen dadurch erlangen kann, sondern einfach um klare Aussagen die man als Vorgesetzter mit gutem Gewissen seinen Mitarbeitern geben möchte.

    Wahrscheinlich reine Utopie wenn man auch an die Rechtsprechung der obersten Sozialrichter denkt. Wahrscheinlich kommt hier eine Selbstverwaltung erheblich an seine Grenzen, wenn über Jahre hinweg keine (relativ) klaren Formulierungen mehr getroffen werden können :(

    Ich wünsche allseits einen angenehmen Tag

    MfG
    Ductus
    Die Welt ist global, das Denken lokal

    • Offizieller Beitrag

    Ich habe ja in den Threads ziemlich detailliert die DKR beleuchtet, dazu auch Vorgaben der ICD, womit eine Mehrfachkodierung auch über die DKR vorgeben ist, wenn 1 Kode alleine nicht die komplette Info liefert. Zudem dargestellt, dass immer die spezifischste Kodierung zu wählen ist. Und wenn dann ein T-Kode spezifischer ist, dann möge mir jemand dann mal anhand der DKR und ICD erklären, warum ein unspezifischerer Y-Kode der Richtige sein soll. Wird demjenigen nicht gelingen, kann ich vorwegnehmen.

    Aber natürlich kann man das alles ignorieren und das BSG dann Fakten schaffen lassen, auch wenn es wahrscheinlich dann "alternative Fakten" sind.