• Liebes Forum,

    ich habe folgenden Sachverhalt: Die Milz ist an der Niere adhärent und reißt bei der Präparation auf ca. 3 cm Länge ein. -> Versorgung erfolgte durch Tachosil

    Unser Haus hat die S36.06 mit der T81.2 kodiert. Der MDK ändern jetzt den T-Kode in die Y69!. Er begründet es damit, dass die Kodierung so „organspezifisch vollumfänglich abgebildet“ ist. Ebenfalls sei die T81.2 redundant und unspezifisch.
    Ich finde das „Versehentliche Stich- oder Risswunde während eines Eingriffs“ genauso viel aussagt wie „Zwischenfälle bei chirurgischem Eingriff“.

    Der Streitwert beträgt in diesem Fall 6300 Euro.
    Wie wird das in anderen Häusern kodiert, bzw. würdet Ihr dem MDK zustimmen.

    ?(

    Viele Grüßen

    MissB

  • Liebe MissB,

    Der Unterschied ist, das der Y- Kode ein optionaler Zusatzkode ist, während der Kode T81.2 als Konkurrenz zum Organkode S36.06 zu sehen ist. Das folgt aus der DKR D015, die eine Hierarchie der Komplikationskode beschreibt.
    Außerdem trägt T81.2 den Warnhinweis "a.n.k", was bedeutet, dass er ein typischer Vertreter der Resteklasse ist ( Verletzungen die so unspezifisch oder selten sind, dass sie anderenorts nicht klassifiziert wurden, können damit kodiert werden.In Ihrem Beispiel ist aber die Milzverletzung spezifisch kodierbar und deshalb T81.2 falsch.
    Es gibt dazu inzwischen auch diverse SG Urteile, also hat m.E. Ihr MDK recht.

    Mit freundlichen Grüßen

    Breitmeier

  • Hallo zusammen,

    hier muss ich Herrn Breitmeier widersprechen. Wir hatten zu diesem Thema eine Anfrage beim DIMDI gestellt und folgende Antwort erhalten: "Aus klassifikatorischer Sicht sollte die Verletzung im Rahmen einer Operation mit einem entsprechenden Kode aus Kapitel XIX in Kombination mit T81.2 verschlüsselt werden."

    Liebe Grüße aus Stuttgart

    B. Werner

  • Vielleicht sollte man mal anfangen die ICD hinsichtlich unterschiedlicher Kodes mit quasi gleichem oder ähnlichem Inhalt zu überprüfen und zu kürzen und anschliessend über Inek nochmal bewerten lassen...gibt ja noch so einiges gerade bei diesem Thema T und Y etc...

    sorry

    rokka

    • Offizieller Beitrag

    Hallo,

    wenn sie wüssten, seit wie viel Jahren wir schon daran arbeiten.....

    Es ist leider nicht damit getan, "nur" an der ICD-10 zu flicken, wenn die DKR nicht entsprechend nach ziehen, bzw. eindeutig formuliert werden. Da das dann eben im Rahmen der Selbstverwaltung zu konsentieren ist, ist schnell klar, warum hier Probleme existieren.

    Mit freundlichen Grüßen

    D. D. Selter

    Ärztlicher Leiter Medizincontrolling

    Berufsgenossenschaftliche Unfallklinik Murnau

    3 Mal editiert, zuletzt von D. D. Selter (18. August 2017 um 14:16)

  • ...Sorry..., ist halt echt zum wahnsinnig werden wenn die MDK Kollegen immer wieder mit "neuen" alternativ Kodes um die Ecke kommen, die man bisher gar nicht beachtet hatte (offensichtlich dann auch das INEK nicht) mit entsprechendem Mindererlös...ich sag nur E90* (kannten z.B. auch die vielreisenden Kollegen und DRG-Fortbilder nicht)


    rokka

  • Hallo zusammen,

    hier muss ich Herrn Breitmeier widersprechen. Wir hatten zu diesem Thema eine Anfrage beim DIMDI gestellt und folgende Antwort erhalten: "Aus klassifikatorischer Sicht sollte die Verletzung im Rahmen einer Operation mit einem entsprechenden Kode aus Kapitel XIX in Kombination mit T81.2 verschlüsselt werden."

    Hallo Trixi60,
    Das Problem dabei ist, dass zwar das DIMDI sagen kann, was aus klassifikatorischer Sicht der ICD richtig sein ( wobei die Antworten immer sehr von der Formulierung der Frage abhängen), aber höherwertig ist die DKR , jedenfalls wenn es um Abrechnungsfragen geht. Ich denke, auf diese Hierarchie der Regelwerke bezieht sich auch die Anwort von Herrn Selter.
    Mit freundlichen Grüßen
    Breitmeier

    Mit freundlichen Grüßen

    Breitmeier

  • Hallo Herr Breitmeier, hallo Herr Selter,

    ich habe dazu eine Verständnisfrage, insbesondere im Hinblick auf den Hinweis von trixi60 zu einer Äußerung des DIMDI zu dieser Kodierfrage: Der Hinweis auf den Vorrang der DKR ist zutreffend. Sind denn die Antworten des DIMDI so zu verstehen, dass Sie sich ausschließlich auf den ICD beziehen und die DKR völlig unberücksichtigt lassen, so als wenn das Klassi-Team auf einem völlig anderen Stern lebt?

    Ich gehe mal davon aus, dass Kodieranfragen nahezu ausschließlich im Hinblick auf Abrechnungsfragen erfolgen und nur ganz selten Auskünfte zu Fragestellung z.B. im Rahmen einer wissenschaftlichen Bearbeitung von grundsätzlichen ICD-Problematiken eingeholt werden.

    Vielleicht kann Herr Selter uns da ein wenig weiterhelfen.

    Viele Grüße

    Medman2

    • Offizieller Beitrag

    Guten Morgen,

    wenn sie eine Frage an das DIMDI stellen und sie bekommen Antwort, lesen sie unten immer :

    "Das DIMDI beantwortet Fragen zur Klassifizierung von Diagnosen und Prozeduren und ist bemüht, richtige und vollständige Auskünfte zu erteilen. "

    Also:

    DIMDI: Fragen und Antworten zur Klassifikation von Diagnosen (ICD) und Prozeduren (OPS). Keine Stellungnahme, Erläuterung oder Bezug zu den DKR. Damit hat das DIMDI überhaupt nichts zu tun.

    Fragen zu den DKR sind an das InEK zu stellen:

    http://www.g-drg.de/Anfrageverfahren/Verfahrensbeschreibung

    Dort wird unter 4 gesagt:
    Anfragen bezüglich der Definition und Verwendung von ICD- bzw. OPS-Kodes sind ausschließlich an das Deutsche Institut für Medizinische Dokumentation und Information (DIMDI) zu richten.

    Es besteht eine strikte Trennung zw. DKR und Klassifikationen.

    Selbstverständlich werden bei den Diskussionen in den AG (z. B. AG ICD und AG OPS) Probleme mit den DKR beleuchtet, aber eben nicht gelöst.

  • Sehr geehrte Damen und Herren.

    es ist vollbracht, das Thema dürfte nun durch ein Gericht geklärt worden sein.

    Wir kodieren in Deutschland also nur noch "monokausal", ein ehemaliger Schulungsbeauftragter des MDK hat nun als Gerichtsgutachter über das SG Nürnberg ein rechtskräftiges Urteil pro Krankenkasse erwirkt. Ungünstig dabei, das klagende Krankenhaus hat allen Anschein nach keine weiteren Instanzen erwogen. Klagen ist im Staate BRD im Bereich Sozialgericht wohl nun sowieso sinnlos, spätestens der 1. Senat wird es wieder für die Kassen "gerade" rücken. Meine Erfahrung ist, rechne günstig ab und die Kassen finden noch eine billigere Variante... :P

    Wie gehen Sie, liebe Forumsnutzer/innen nun damit um, wenn Kostenträger nun reihenweise auf das Erstinstanzliche Urteil verweisen und Rechnungen abweisen? Ist das Thema nun endgültig pro Kasse geklärt?

    Wäre klasse wenn sich mal zuständige Gremien endlich dazu zu Wort melden würden (InEK, Schlichtungsausschuss!?!) damit das Thema abgehakt werden kann und nicht immer erst über Gerichte Fakten geschaffen werden.

    Beste Grüße

    MfG
    Ductus
    Die Welt ist global, das Denken lokal