Wiederaufnahme in das gleiche Haus / Rückverlegung?

  • Hallo zusammen.
    Patient wird vom Haus A ins Haus B am 10.03. verlegt. Vom Haus B am 11.03. entlassen und wenige Stunden später (also deutlich unter 24h) im Haus A wieder aufgenommen. Die VWD beim ersten Aufenthalt lag über OGVD und auch über 30 Tage.
    Ist das eine Wiederaufnahme wegen Rückverlegung (Fallzusammenführung) oder ein neuer Fall?
    Vielen Dank im Voraus!

    P.S. Bitte um Korrektur meines Schreibfehlers in Überschrift, sorry.

  • Hallo C-3PO,

    m.E. handelt es sich bei der erneuten Aufnahme in Krankenhaus A rechtlich um eine Verlegung (§ 1 Abs. 1 S. 5 FPV).

    Da diese (Rück-)Verlegung innerhalb von 30 Tagen nach der (Hin-)Verlegung erfolgte, sind die Fälle "zusammenzuführen" gemäß § 3 Abs. 3 FPV ("Abschläge bei Verlegung").

    Ihre Formulierung "Wiederaufnahme wegen Rückverlegung" ist unter Berücksichtigung der Termini in der FPV nicht ganz treffend.

    § 2 der FPV, überschrieben mit "Wiederaufnahme ...", behandelt die verschiedenen Konstellationen, in denen Fälle zusammengeführt werden müssen, ohne dass ein Verlegung erfolgte.

    § 3 der FPV, überschrieben mit "Abschläge bei Verlegung", behandelt die Konstellationen, in denen eine Verlegung erfolgt, aus der ein (Verlegungs-)abschlag resultieren kann. § 3 Abs. 3 behandelt den Sonderfall der Rückverlegung. Dabei müssen Fälle ebenfalls zusammengeführt werden (diesbezüglich im Ergebnis gleich wie § 2), zusätzlich kommt ein Verlegungsabschlag in Betracht.


    Viele Grüße

    Medman2