Lebermetastase als relevante ND?

  • Hallo zusammen,

    Pat. nach Rektumextirpation wegen Rektumkarzinom mit Leberfiliae kommt mit Stomaprolaps zur Aufnahme.
    Vor Stomaneuanlage erfolgt ein Restaging (CT, dabei auch Nachweis/Beurteilung der vorhandenen Leberfiliae).
    Die Leberfilae werden mit C78.7 als ND kodiert.
    Der MDK meint, die hätten ja keinen Aufwand gemacht, also streichen :thumbdown:

    Ich sehe das anders.
    Pat. erhält immerhin ein KM-CT Abdomen zur Beurteilung der Metastasen in der Leber.
    Für eine Stomaneuanlage wäre kein CT erforderlich gewesen :!:

    D'accord ?(

    riol

    Viszeralchirurg/Unfallchirurg

  • Guten Morgen,


    ich sehe das auch so wie Sie, das Staging ist selbstverständlich ausreichend als Aufwand. Und wenn "einer dieser erbrachten Faktoren (in dem Fall diagnostische Maßnahmen) auf mehrere Diagnosen ausgerichtet ist, können alle betroffenen Diagnosen kodiert werden." Also beim Staging das primäre Malignom und alle vorhandenen Metastasen.

    Schöne Grüße


    Dr. Angela Klapos

  • So hatte der MDK bei uns auch argumentiert und zudem auf die DKR D002 verwiesen:
    Abnorme Befunde
    Abnorme Labor-, Röntgen-, Pathologie- und andere diagnostische Befunde werden nicht

    kodiert, es sei denn, sie haben eine klinische Bedeutung im Sinne einer therapeutischen
    Konsequenz oder einer weiterführenden Diagnostik (nicht allein Kontrolle der abnormen
    Werte).

    Wir haben daraufhin argumentiert, dass das CT-Staging aber spezifisch bezüglich des primären Malignoms und der Metastasen erfolgte als diagnostische Maßnahme, eben so, wie auch Fr. Dr. Klapos es schon argumentiert hatte.

  • Hallo,

    eigentlich wäre es ganz einfach:

    Eine medizinische Malignomdiagnose besteht aus Tumorlokalisation, Stadium, Lyphknotenstatus und Metastasierung (TNM-Klassifikation). Das alles zusammen ist eine Diagnose, auch wenn zur Kodierung dafür mehrere Kodes erforderlich sind.

    Somit würde ich sogar unabhängig vom expliziten Aufwand immer die Mitkodierung der Metastasen - sofern vorhanden - befürworten. Denn ein metastasierender Tumor impliziert immer eine andere Herangehensweise an Patient und Behandlung, als ein nicht metastasierender Tumor.

    Gruß

  • Hallo,


    ich würde auch Metastasen nicht als "abnormen Befund" bezeichnen sondern als definitive Diagnose, so dass dieser Passus in diesem Fall gar nicht zur Anwendung kommen dürfte. Die Formulierung "abnormer Befund ohne Vorliegen einer Diagnose" findet sich im Gegensatz zum ICD-10 in den DKR leider nicht.


    Schöne Grüße

    Dr. Angela Klapos

  • Hallo zusammen,

    danke für die Meldungen.

    Eben weil:
    Zitat oben: Eine medizinische Malignomdiagnose besteht aus Tumorlokalisation, Stadium, Lyphknotenstatus und Metastasierung (TNM-Klassifikation). Das alles zusammen ist eine Diagnose, auch wenn zur Kodierung dafür mehrere Kodes erforderlich sind.
    Somit würde ich sogar unabhängig vom expliziten Aufwand immer die Mitkodierung der Metastasen - sofern vorhanden - befürworten. Denn ein metastasierender Tumor impliziert immer eine andere Herangehensweise an Patient und Behandlung, als ein nicht metastasierender Tumor.

    nicht gilt (!), habe ich ja nachgefragt.

    Ohne Aufwand keine ND, so einfach ist das (beim MDK). "Gehört doch alles dazu", denkt der kleine Jupp (also wir), aber denkste :thumbdown::!:

    Da wir aber bzgl. der Metastasen einen Aufwand (KM-CT) hatten, werde ich die ND lassen.

    Vielen Dank allerseits

    riol

    Viszeralchirurg/Unfallchirurg

  • ...

    Abnorme Befunde
    Abnorme Labor-, Röntgen-, Pathologie- und andere diagnostische Befunde werden nicht

    kodiert, es sei denn, sie haben eine klinische Bedeutung im Sinne einer therapeutischen
    Konsequenz oder einer weiterführenden Diagnostik (nicht allein Kontrolle der abnormen
    Werte).

    Hallo Kodifine,

    ich möchte nochmal die Ausführungen von Frau Dr. Klappos - nicht nur in diesem Zusammenhang - unterstreichen.

    Zu unterscheiden sind die Begriffe Befund versus Diagnose.

    Ein Befund ist z.B. eine Erhöhung der Y-GT oder eine Raumforderung in der Leber, ähnlich einem Symptom. Eine Diagnose ist etwas davon erheblich Abweichendes, nämlich die Feststellung einer Erkrankung (hier Lebermetastasen). Wenn in Ihrem Fall Lebermetastasen vorhanden waren, die Sie kontrolliert haben, ist das zweifelsfrei eine kodierbare Diagnose.
    Der Verweis auf "Befunde" geht schlicht an den DKR vorbei.

    Die o.g. Kodierregel wird nach meiner Erfahrung häufig fehlerhaft angewandt und damit die Kodierbarkeit von Diagnosen (!) bestritten.

    Viele Grüße

    Medman2