Interkurrente Erkrankung während Reha

  • Guten Morgen zusammen,

    in unserem Haus gibt es aktuell 2 Fälle in denen ich Ihren Rat benötige.

    Es handelt sich in beiden Fällen um eine Interkurrente Erkrankung während eines Reha-Aufenthaltes.

    Die Patienten werden während Ihres Aufenthaltes verlegt/ambulant behandelt.

    Nun erhalten wir die Rechnungen von den anderen Einrichtungen für diese Behandlungen. Der Kostenträger weigert sich diese Rechnungen zu begleichen.

    In dem einen Fall ist die Patientin während des Aufenthaltes gestürzt. Wurde dann in ein KH verlegt und zur Überwachung dort behalten. Die Rückverlegung fand unter 24 Std. VWD statt. Somit ist hier noch der Problempunkt Verbringung/Verlegung vorhanden...

    In dem anderen Fall wurde der Patient ambulant behandelt. Eine Notwendigkeit für die teure Laserbehandlung die der Pat. erhielt bestand nicht. Von uns wurde lediglich das Konsil angeordnet.

    Wie können wir uns verhalten? Ich habe nach möglichen Gerichtsurteilen gesucht, leider bin ich nicht fündig geworden. Ich habe lediglich Informationen zu dem Punkt Fahrtkosten gefunden.

    Ich bedanke mich im Voraus und wünsche ein schönes Wochenende.

  • Hallo Clearer,

    Google hilft und findet z.B. folgende Treffer der DRV bzw. des BV Geriatrie, wonach idR die KK für die Kosten aufkommen muss. Soweit Leistungen ohne med. Indikation erfolgten, bleibt der Leistungserbringer natürlich zu Recht auf seinen Kosten sitzen...

    MfG, RA Berbuir

  • Hallo,

    Im ersten Fall würde ich auf einer Verlegung bestehen: Zum einen haben Sie den Fall komplett in die Versorgung des Krankenhauses übergeben, d.h. es war keine Auftragsleistung sondern die Entscheidung über die Notwendigkeit und Dauer der weiteren Behandlung lag in dieser Zeit allein beim Krankenhaus. Zudem handelt es sich um unterschiedliche Versorgungsbereiche SGB IX vs. SGB V.

    Im zweiten Fall würde ich die Rechnung nicht bezahlen, sofern sie konsiliarisch nicht beauftragt war. Auch ein konsiliarisch hinzugezogener niedergelassene Arzt kann nicht einfach Leistungen ohne Rücksprache auf Kosten Dritter erbringen, mal ganz abgesehen von der Indikation.

    Gruß