Hallo,
bei der Abrechnung des Pflegeförderzuschlages stellt sich mir folgende Frage:
Patient war in der Geriatrie 12/2016 und 01/2017 in teilstationärer Behandlung. Wird hier pro Quartal ein unterschiedlicher Zuschlag berechnet, oder bezieht sich der Zuschlag für das Förderprogramm auf den ersten Tag der Behandlung - in diesem Fall 12/2016.
Ich hoffe, mir kann hierzu jemand helfen.
Viele Grüße
Z56