Zusatzentgelt Paliperidon

  • Hallo,

    Dieses Forum unterscheidet sich wohltuend von anderen Internetforen unter anderem dadurch, dass hier üblicherweise eine Anrede und Schlussformel bei den Beiträgen verwendet werden. Dies wirkt sich auch positiv auf die Diskussionskultur aus, die hier auch bei inhaltlich unterschiedlichen Meinungen äußert sachlich ist.

    Deshalb halte ich Suses Bemerkung für völlig gerechtfertigt (und hankeys letzten Kommentar für völlig daneben)

    Gruß

  • Guten Tag,

    der letzte Beitrag zu diesem Thema liegt nun schon etwas zurück. Allerdings häufen sich bei uns gerade die Anfragen bzgl. Paliperidon. Wir haben das schon früher, bevor es ein Zusatzentgelt dafür gab, gerne verordnet, weil es gut hilf, verträglich ist und vergeleichsweise wenig Nebenwirkungen macht.

    Nun urteilt der MDK-Gutachter in der Regel so, dass die Gabe belegt und indiziert ist, eine wirtschaftlichere Alternative aber Risperdal consta oder auch Haloperidol bzw. Fluanxol gewesen wäre.

    Letztlich läuft das darauf hinaus, dass man wegen des Zusatzentgeltes unwirtschaftlich behandele und das Zusatzentgelt nach dieser Argumentation niemals!!! abrechnen darf. Allerdings sind die "Kosten" bzw. das Budget für dieses Zusatzentgelt doch aus dem "Gesamttopf" herausgerechnet worden? Auch sind doch im Rahmen der Budgetverhandlungen des Hauses Xeplion-Kontingente verhandelt worden.

    Wie sieht das in anderen Häusern aus? Hat noch jemand eine Idee?

    Viele Grüße,

    Paliperidon ;)

  • Guten Morgen,

    wir haben gelegentlich Ärger wegen off-label-use. Hier hat die Kasse leider oft recht.

    Den Fall, dass sich der MDK auf unzulässige Weise in die Behandlungsfreiheit einmischt und es neunmalklug aus weiter Ferne besser wissen will hatten wir noch nicht. Da wäre der Gang zum SG die direkte Folge.

    Viele Grüße - NV

  • Hallo,

    nur zur Klarstellung aus meiner bescheidenen Sicht. Der MDK mischt sich nicht in de Behandlungsfreiheit ein. Er beurteilt nur, ob das gewählte Verfahren wirtschaftlich war.

    Herzliche Grüsse aus Mittelfranken
    E. Horndasch

  • Hallo allerseits!

    Nichts für ungut, aber aus wirtschaftlicher Sicht ist ein altes "typisches" Neuroleptikum sicherlich in nahezu jedem Fall am günstigsten. Ich finde es befremdlich, da nahezu unmöglich, eine solche Entscheidung zum Inhalt eines Prüfverfahrens zu machen. Sollte der MDK (mit Ausnahme von off-label-use) hier nur anhand der Aktenlage zu einem entsprechend negativen Ergebnis kommen, wäre das nun einmal eine Einmischung in die Behandlungsfreiheit. Oder wie sollte man das sonst nennen?

    Es zeigt einmal mehr das typische Vorgehen der Kassen: wie schon bei den Entlassungstagen bzw. den ETs wird zunächst etwas aus dem Gesamtbudget genommen, damit man es später dann gezielt wieder durch MDK-Prüfungen zurückfordern und anschließend medienwirksam den Kliniken auch noch Betrug durch Falschabrechnungen vorwerfen kann. So ist jedenfalls meine bescheidene Sicht der aktuellen Situation...X(

    Schöne Grüße, Anyway