Hallo liebe Experten
Folgende Situation, kurz umrissen:
Patientin kommt mit fachärztlicher Einweisung zur Sterilisation bei abgeschlossener Familienplanung. Fall wird ambulant abgewickelt, Pat. geht am selben Tag Abends wieder nach Hause.
Nun ist dieser Fall laut KV durch Pat. selbst zu bezahlen, da keine Kostenübernahmezusage seitens der KV vorlag. Da hat die KV natürlich recht.
Es liegen bei der Pat. aber einige Nebendiagnosen vor, die eine medizinische Indikation auf jeden Fall begründen. Ich habe mir eine ärztliche Stellungnahme durch den behandelnden Arzt geholt, die den Fall begründet und eine Indikation darstellt, aber darum geht es gar nicht.
Laut dem Chefarzt sei eine Indikation IMMER gegeben, wenn eine fachärztliche Einweisung vorliegt. Ich bin mir ziemlich sicher, dass dem NICHT so ist. Es wäre schön, wenn ich dies, gerne mit Quelle, begründen könnte.
Beste Grüße und einen guten Start in die Woche