Liebes Forum,
gemäß BSG Urteil B3 KR28/12 R muss das KH die stationäre Durchführung einer OP aus dem AOP Katalog unabhängig der Kategorie bei Aufnahme begründen.
Ich habe aber des Öfteren Fälle bei denen mehrere OPS kodiert wurden und nicht alle stehen im AOP Katalog. Beispiel: Kombieingriff Pars plana Vitrektomie und Katarakt-OP oder auch komplexe Vorfußoperationen.
Die Kasse fordert auch in diesen Fällen eine medizinische Begründung für die stationäre Durchführung an. Kann ich diese mit dem Hinweis OPS xy ist nicht im AOP Katalog enthalten, Begründungspflicht entfällt, ablehnen?
Vielen Dank für die Rückmeldungen!
KayHo