Übelkeit nach Chemo

  • Habe mal wieder was Gynäkologisches:
    Patient erhält nach Mamma-Tu Chemotherapie und wird wegen Übelkeit und Erbrechen einige Tage stationär mit Infusionen usw versorgt. Finde keine vernünftige DRG - außer der G67B Ösophagitzis, aber das isses doch nicht. Kann mir jemand helfen?
    Danke
    Klaus Harder

  • Hallo Herr Harder,

    wie wäre die HD Exikose E86 ( bekomt ja immer hin Infusionen ! )
    mit ND R11 ( Übelkeit und Erbrechen )und zum Schluss die Erklärung
    Y57.9! -> Komplikationen durch Arznimittel oder Drogen in indikationsgerechter Form?
    Wäre für mich ein plausibler Grund für ein paar Tage
    DRG wäre die K62

    Gruß Sabine Hömig

  • Hallo Herr Harder,

    HD C50..
    ND Z51.1
    ND R11

    siehe DKR 0211b

    --
    Einen freundlichen Gruß vom MDA aus Schorndorf

    [size=12]Freundlichen Gruß vom Schorndorfer MDA.

  • Hallo Frau Hömig,
    aber * und ! Diagnosen sind keine HD.
    Ich würde so kodieren:
    HD 50.?, ND R11(auch AD), T88.7(unerwünschte Nebenwirkung Medik.)dazu Sekundär-Code Y57.9
    ergibt DRG J62.? Je nach weiteren Diagnosen. Evtl. eine Wideraufnahme wg Komplikationen innerhalb GVD
    Gruß
    D. Bahlo-Rolle

    PS. die Kodierung sollte in der Dokumentation der Akte nachvolziehbar sein ( Excikose!)

    Mit freundlichen Grüßen aus Nürtingen

    D. Bahlo-Rolle :d_niemals: :d_pfeid: :sonne:

  • Hallo Frau Bahlo-Rolle,

    ich hatte die Exsikose als HD und die Komplikation als
    obligate ( also hir der ! Code ) Erklärung vorgeschlagen.
    Die Patientin wird ja mit Infusionen versorgt und aufgepäppelt, da vermutete ich eine Exsikose, welche nartürlich in der Kurve zu finden sein sollte.
    Ansonsten ist mir bekannt, dass wenn man eine Folge einer Grunderkrankung behandelt, diese die HD ist und die Grunderkrankung die ND.

    Herr Konzelmann,

    leider finde ich unter den :kr: 0211b nicht das von
    Ihnen beschriebene.
    Liegt das an mir?
    Könnten Sie mir einen kurzen Ausschnitt liefern?

    Gruß Hömig

  • Hallo Herr Konzelmann,
    schön von Ihnen zu lesen, aber
    warum die Z51.1???
    Die Chemo ist doch schon gelaufen, die Pat. hat Nebenwirkungen.

    An Sie ein sonniger Gruß aus Nürtingen und schönes WE ( ich habe jetzt Feierabend)
    Daniela Bahlo-Rolle.:kangoo: :kangoo: :kangoo: :drink: :besen:

    Mit freundlichen Grüßen aus Nürtingen

    D. Bahlo-Rolle :d_niemals: :d_pfeid: :sonne:

  • Hallo Frau Hömig und Frau Bahlo-Rolle, hallo Herr Harder,

    sorry, da habe ich mich in der Eile etwas vertan. Z51.1 dient nur zur Unterscheidung von Tagesfall oder mehrtägigem Fall als Haupt- oder Nebendiagnose. Die unerwünschte Nebenwirkung ist natürlich richtig. Danke für die Hinweise und Korrektur.


    --
    Einen freundlichen Gruß vom MDA aus Schorndorf

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  • Guten Tag alle zusammen,

    ich finde die Diskussion sehr interessant und würde gern auf die DKR § 0202b hinweisen, welche besagt

    0202b Komplikationen im Zusammenhang mit Neubildungen

    Wenn sich ein Patient mit einem Symptom vorstellt und die zugrundeliegende Erkrankung zum Zeitpunkt der Aufnahme bekannt ist, ist das Symptom als Hauptdiagnose zu kodieren, sofern
    ausschließlich das Symptom behandelt wird. Die zugrundeliegende Erkrankung ist als NebendiagnoseKode anzugeben.

    Beispiel 2
    Ein Patient, bei dem drei Monate vorher ein großer, mehrere Bereiche überlappender maligner Gehirntumor diagnostiziert wurde, wird wegen rezidivierender Krampfanfälle aufgenommen. Es werden nur die Krampfanfälle behandelt.
    Hauptdiagnose: R56.8 Sonstige und nicht näher bezeichnete Krämpfe
    Nebendiagnose(n): C71.8 Bösartige Neubildung des Gehirns, mehrere Teilbereiche überlappend

    Soweit also zu den Kodierrichtlinien. Meines Erachtens lässt sich der geschilderte Fall von Herrn Harder hierauf projezieren. Patientin wurde zur "Infusionstherapie" bei Erbrechen nach Chemo. eingewiesen. Das Tumorleiden ist bekannt und wurde während diesem stationären Aufenthalt nicht behandelt, sondern ausschließlich der Wasserverlust ( Exikose <=> Doku! wie bereits erwähnt ist wichtig).

    Mein Vorschlag also
    HD: Exikose
    ND: MammaTumor


    MfG
    Michael Graf

    Viele Grüße
    M. Graf

    • Offizieller Beitrag

    Hallo,

    vielleicht kann man ja die 1919a Komplikationen bei chirurgischen Eingriffen und medizinischer Behandlung bemühen:


    Die Kategorien T80-T88 Komplikationen bei chirurgischen Eingriffen und medizinischer Behandlung, anderenorts nicht klassifiziert in Kapitel XIX der ICD-10-SGB-V stehen zur Kodierung bestimmter Komplikationen zur Verfügung, die in Zusammenhang mit Operationen und anderen Eingriffen auftreten, zum Beispiel Infektionen von Operationswunden, mechanische Komplikationen von Implantaten, Schock usw.
    Diese Kategorien sind nur dann zu verwenden, wenn kein spezifischer Kode aus einem anderen Kapitel der ICD-10-SGB-V zur Verfügung steht.
    ...
    Kodes für die spezifische Verschlüsselung von Komplikationen nach medizinischen Maßnahmen finden sich in den folgenden Kategorien:
    ...
    K91.- Krankheiten des Verdauungssystem nach medizinischen Maßnahmen, anderenorts nicht klassifiziert.

    Wenn man also die Übelkeit als eine solche Komplikation bei Chemotherapie bewertet, würde man als HD die K91.9 (Krankheit des Verdauungssystems nach medizinischer Behandlung), die C50.- als ND vergeben.

    DRG: G70B Andere Krankheiten der Verdauungsorgane ohne CC, RG 0,243 bei mittlerer VD von 1,8 Tagen.

    Gruß und offen für Gegenargumente


    --
    D. D. Selter

    Mit freundlichen Grüßen

    D. D. Selter

    Ärztlicher Leiter Medizincontrolling

    Berufsgenossenschaftliche Unfallklinik Murnau

    • Offizieller Beitrag
    Zitat

    Original von Harder:
    hallo und danke an alle, die mir weitergeholfen haben.

    Hallo Herr Harder,

    für welches "Schweinderl" haben Sie sich denn nun entschieden?

    Gruß


    --
    D. D. Selter