Neurostimulation bei SCS

  • Guten Tag,

    unserer ‚innovativer‘ Neurochirurg hat gemäß OP-Bericht und eigener Aussage einen Neurostimulator zur spinalen Stimulation implantiert (weiß gar nicht ob ‚implantiert‘ so richtig ist?). Da das Gerät wohl anders ist als bisherige, mir/ uns bekannte, wurden hier zwar Sonden und ein Gerät zur Stimulation bzw. Weiterleitung der Stimulation verarbeitet, aber eben keine Akkus bzw. ein klassischer IPG implantiert. :wacko:
    Laut OP-Bericht wurde "...neben einer Stabsonde, über eine kleine Hohlnadel ein Stift/ Pin als Impulsgeber zur Weiterleitung der Stimulation an die Sonden eingebracht". Aber eben nicht in einer klassischen Tasche implantiert. Versorgt wird der Impulsgeber extrakorporal mit Energie, d.h. der Patient trägt eine Art Gürtel, welche das 'implantierte' Gerät (den Pin) mit Energie versorgt.

    Wir tendieren zum OPS 5-039.e2, da es sich um einen Mehrkanalstimulator handelt. Das was die Sonden anregt, wurde auch implantiert, wenn auch nicht klassisch mittels präparierter Tasche. Das extrakorporale Gerät kann und muss wieder aufgeladen werden. Allerdings sind wir uns unsicher, ob dies der korrekte OPS ist. ?(

    Hat jemand von Ihnen hier ggf. mehr Erfahrung mit der Kodierung solcher Neurostimulatoren?

    Grüße aus der Hauptstadt,
    Fr. Heiser

    PS: Auf Nachfrage beim Operateur, konnten wir den Hersteller erkunden, Firma Stimmwave. Dazu hat Goggle soeben folgende Informationen zum System gefunden. Hilft uns aber nicht weiter. "Freedom System des Rückenmark-Anreger-(SCS) wird benutzt, damit neurale Anregung des Rückenmarks therapeutische Entlastung für die chronischen, unlenksamen Schmerz der rückseitigen und/oder untereren Glieder einschließlich die einseitigen oder bilateralen Schmerz zur Verfügung stellt. Die Therapie verwendet pulsierten elektrischen Strom, um ein Feld der elektrischen Energie zu verursachen, dem nach Nervenfasern nahe oder um den dorsalen Aspekt der Wirbelsäule handelt, um das Getriebe der Schmerzsignale zum Gehirn zu ändern. Das System wird von einem verpflanzbaren Anreger und von einer außen abgenutzten Energiequelle enthalten, um die Vorrichtung anzutreiben.

    Das System der Freiheits-SCS enthält einige neue Bestandteile für zusätzliche Bequemlichkeit und Benutzerfreundlichkeit, damit der Patient Schmerztherapie empfängt. Das System benutzt verkleinerten Schaltkreis, der genug klein ist, innerhalb des Anregerkörpers gekapselt zu sein und eine einteilige Anregervorrichtung verursacht, welche die Notwendigkeit an einem IPG und Verlängerungstunnelbau beseitigt."

    Einmal editiert, zuletzt von Heiser.P (13. September 2017 um 14:48)

    • Offizieller Beitrag

    Guten Tag


    Traditional SCS
    vs
    Wireless (Freedom) SCS


    http://stimwave.com/mobile/products/


    es handelt sich um eine

    Implantation eines Neurostimulators zur epiduralen Rückenmarkstimulation
    mit Implantation einer Neurostimulationselektrode
    wireless
    Mehrkanal
    mit induktiver Energieübertragung


    OPS 2017: unterscheidet nicht zwischen traditional vs. wireless

    der von Ihnen vorgeschlagene Kode ist korrekt


    freundliche Grüße

    E Rembs

  • Guten Tag,

    Ich muss das Thema SCS noch einmal aufgreifen. :sleeping: Da mit der Einführung eines neuen Kodes für die perkutane Implantation oder den perkutanen Wechsel einer permanenten Elektrode zur epiduralen Stimulation mit einem extrakorporalen Neurostimulator (5-039.39) nun anscheinend der oben erwähnte Neurostimulator (Stimwave?) explizit abgebildet werden kann.

    Unser Problem ist, dass dieser OPS kein ZE, wie bei den anderen bei uns gängigen Stimulatoren, auslöst. Die Prozeduren 5-039.39 und 8-631.5 ergeben nur die I19B. Ein ZE wird nicht ausgelöst. Damit wurde jedoch bisher der Stimulator finanziert. Und dieses Jahr? :/ Wie bekommen wir nun den Stimulator vergütet; hat jemand eine Idee?

    Danke für nützliche Hinweise,

    P.Heise

    Einmal editiert, zuletzt von Heiser.P (5. Februar 2018 um 06:35)

  • Guten Tag in das Forum,

    Bzgl. meiner Frage oben sind wir ein Stück weiter gekommen, aber haben dafür mehr Fragezeichen. Frei nach Schlegel: „Je mehr man schon weiß, desto mehr hat man noch zu lernen.“

    Die NUB-Aufstellung zeigt, dass das Verfahren mit Status 1 (B, gem. 137c) bewertet wurde. Somit können wir – da meine Kollegin einen Antrag gestellt hat – ein Entgelt verhandeln. Allerdings wissen wir nicht, ob irgendeine andere Klinik bereits schon einmal einen NUB-Antrag zuvor gestellt hat. Das InEK weiß es selbst nicht vor dem Hintergrund des §137h – so interpretieren wir die Information (B) gem. §137c.

    Wie kommen wir jetzt an unser Geld für den extrakorporalen Stimulator?

    Danke für nützliche Hinweise,

    P.Heise