Pflegebedürftigkeit nicht verschlüsselt

  • Liebes Forum,
    bei einer KH-Abrechnung wurde die Pflegebedürftigkeit 9-984.ff nicht verschlüsselt. Bei der stattgehabten MDK Prüfung wurde nichts bemängelt. Jetzt verweigert die KK die Zahlung der 300,- Euro. Ist dies korrekt. Sind die Pflegebedürftigkeitsziffern absolut verpflichtend zu verschlüsseln? Vielen Dank für Antworten.

  • Hallo April,

    für die Rückweisung der AWP ist es nicht ausreichend, dass irgendetwas an der Kodierung falsch/unvollständig ist. Der Kostenträger muss belegen bzw. glaubhaft machen, dass er in Kenntnis des fehlenden OPS für die Pflegebedürftigkeit die Prüfung nicht veranlasst hätte.

    Da die Kassen regelhaft Kenntnis der Pflegebedürftigkeit haben und die ihnen vorliegenden Sachverhalte dem MDK auf der zweiten Stufe des Prüfverfahrens mitteilen müssen, dürfte es für die Kasse schwierig werden, dies nachzuweisen bzw. glaubhaft zu machen.

    Viele Grüße

    Medman2