Suizid mit X84.9! im Pepp Fall zu kodieren?

  • Guten Tag, laut DKR 1916 für DRGs darf man den Suizid mit der X84.9! nicht kodieren. In den DKR-Psych finde ich keinen Passus zum Suizid. Gilt hier die gleiche Regel: X84.9! die Absicht der Selbsttötung ist nicht zu kodieren? Oder darf das in einen PEPP-Fall hinein?
    Beste Grüße, Susanne Peter

  • Hallo Frau Peter,
    Prinzipiell gelten die DKR nur für den DRG-Bereich. Im PEPP-Bereich gelten ja die DKR-Psych.
    Daher dürfen Sie den Code X84.9 in einem PEPP-Fall auch verwenden.
    Das handhaben wir auch so.


    Gruß,
    dw-mhtr

    Mit freundlichen Grüßen,

    dw-mhtr


    Ihr seid ja alle bloß neidisch, dass nur ich die Stimmen höre....

  • Guten Tag,

    die Frage nach dem Gebrauch des Kodes X84.9! wird hier im Forum immer wieder gestellt, so z.B. zuletzt hier. Ein kleiner Tipp: Mit der Suchfunktion (im Anmeldebalken) kann man schon einmal vorab recherchieren...


    MfG,

    ck-pku