Guten Tag, laut DKR 1916 für DRGs darf man den Suizid mit der X84.9! nicht kodieren. In den DKR-Psych finde ich keinen Passus zum Suizid. Gilt hier die gleiche Regel: X84.9! die Absicht der Selbsttötung ist nicht zu kodieren? Oder darf das in einen PEPP-Fall hinein?
Beste Grüße, Susanne Peter
Suizid mit X84.9! im Pepp Fall zu kodieren?
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Hallo Frau Peter,
Prinzipiell gelten die DKR nur für den DRG-Bereich. Im PEPP-Bereich gelten ja die DKR-Psych.
Daher dürfen Sie den Code X84.9 in einem PEPP-Fall auch verwenden.
Das handhaben wir auch so.Gruß,
dw-mhtr -
Guten Tag,
die Frage nach dem Gebrauch des Kodes X84.9! wird hier im Forum immer wieder gestellt, so z.B. zuletzt hier. Ein kleiner Tipp: Mit der Suchfunktion (im Anmeldebalken) kann man schon einmal vorab recherchieren...
MfG,
ck-pku