Nach PrüfvV keine Umsetzung positiver MDK-GA möglich?

  • Guten Tag!

    Sind bzgl. dieser Problematik schon rechtskräftige Urteile bekannt?

    Nun weist nämlich auch eine große Ersatzkasse Rechnungen im Datenträgeraustausch mit dem Vermerk ab: "die Datenkorrektur muss lt. § 7 Abs. 5 PrüfvV am Tag der Begehung der Krankenkasse zugehen..." (In dem beschriebenen Fall wurde im Konsens mit dem MDK die Hauptdiagnose geändert, Rechnungsbetrag erhöhte sich).

    Vielen Dank!

  • Auch wenn wir diese neue Idee / Schikane der KK für Quatsch halten, korrigieren wir neuerdings alle Mehrerlöse direkt aus der MDK-Begehung heraus. Somit ist das Thema auch erledigt.

  • Hallo,

    die Korrektur aus der MDK-Begehung heraus ist die eine Sache. Die andere ist die, dass die Übermittlung an die Kasse oft erst einen Tag später kommt, da die Datenübermittlung nur einmal am Tag erfolgt. Oder stoßen Sie dann direkt die Übermittlung an und stellen sicher, dass die Daten auch an diesem Tag bei der KK ankommen?

    Herzliche Grüsse aus Mittelfranken
    E. Horndasch

  • Da wir bei den Fällen noch kein Ablehnungsschreiben bekommen haben, gehe ich davon aus, dass der Textbautstein der KK inhaltlich nicht mehr greift und die DTA noch am selben Tag dort angekommen ist. Allerdings wurden die Korrekturen auch Vormittags durchgeführt.

  • Da wir bei den Fällen noch kein Ablehnungsschreiben bekommen haben, gehe ich davon aus, dass der Textbautstein der KK inhaltlich nicht mehr greift und die DTA noch am selben Tag dort angekommen ist. Allerdings wurden die Korrekturen auch Vormittags durchgeführt.

    Hallo,

    Obacht, bei uns läuft das über einen zwischengeschalteten Dienstleister und wird von diesem an die Datenannahmestelle der KK geschickt. Da ist schon mal ein Tag dazwischen.

    Aber mal andersherum gefragt. Erhalten Sie bei der Begehung unmittelbar das schriftliche Ergebnis der Begutachtung? Erst damit ist die Begutachtung abgeschlossen.

    Es ist bei dieser Frage leider wie so oft im Prüfungsverfahren. Da werden Formalien zu immer größeren Hürden aufgetürmt statt ein pragmatisches Vorgehen zu wählen.

    Viele Grüße

    Medman2

  • Hallo,

    die Begutachtung ist abgeschlossen, wenn die Kasse das GA hat. Und da existiert vielerorts eine Datenübertragung, so dass hier eine same-day-Übermittlung erfolgt, wohingegen das KH das GA erst per Post ein paar Tage später erhält. das merken Sie u.a. daran, dass oft die Nachricht von der Kasse mit der Verrechnung zeitgleich oder noch vor dem GA des MDK bei Ihnen eintrifft.

    Herzliche Grüsse aus Mittelfranken
    E. Horndasch

  • medman2 : Nein das Gutachten liegt uns noch nicht vor. Wir schreiben aber jedes Ergebnis mit. Das gebe ich dann direkt zur Korrektur.

    Wir schreiben auch deshalb mit, weil es schon sehr häufig vorgekommen ist, dass im Gutachten nachher was anderes drin steht (eigentlich immer schlechter) als in der Begehung besprochen wurde.