Guten Tag!
Sind bzgl. dieser Problematik schon rechtskräftige Urteile bekannt?
Nun weist nämlich auch eine große Ersatzkasse Rechnungen im Datenträgeraustausch mit dem Vermerk ab: "die Datenkorrektur muss lt. § 7 Abs. 5 PrüfvV am Tag der Begehung der Krankenkasse zugehen..." (In dem beschriebenen Fall wurde im Konsens mit dem MDK die Hauptdiagnose geändert, Rechnungsbetrag erhöhte sich).
Vielen Dank!