Hallo Herr Breitmeier,
wenn man alle "Kranzfragen" kennt, mag das Verständnis der Fragen in der von Ihnen genannten Weise plausibel sein. Eindeutig in dieser Weise zu verstehen sind die Fragen jedoch nicht. So kann z.B.
- "04 War die Überschreitung der oberen Grenzverweildauer medizinisch begründet? "
bedeuten,
- dass zunächst die DRG insgesamt geprüft wird, um vorgängig die oGVD festzulegen, danach dann die Liegedauer im Hiblick auf die zutreffende DRG
- oder aber auch, dass die Liegedauer oberhalb der oGVD der kodierten DRG zu prüfen ist, mithin nicht, ob die kodierte DRG zutreffend ist.
Die Frage
- "03 Bestand die Notwendigkeit der vollstationären KH-Behandl. nach § 39 SGB V für die Dauer vom ... bis …?"
steht dem nicht entgegen, da es auch DRG's gibt, die keine oGVD haben.
Die Frage
- "10 Ist die DRG korrekt?"
ist für sich betrachtet regelhaft implizit in der Frage nach Neben- oder Hauptdiagnosen enthalten.
Solange die Fragen in der von Ihnen genannten Sichtweise nicht mit den Leistungserbringern konsentiert sind, gilt die PrüfvV. Danach hat die Krankenkasse "den Prüfgegenstand ... so konkret wie möglich mitzuteilen".
Und genau das gewährleisten die Kranzfragen eben nicht.
Viele Grüße
Medman2