ACI Stenose

  • Hallo Zusammen,
    warum kann bei oben genannter Diagnose nicht erlaubt, die neurologische Komplex zu kodieren ?
    Als DRG wird die B69 D angegeben "
    "Transitorische ischämische Attacke (TIA) und extrakranielle Gefäßverschlüsse ohne neurologische Komplexbehandlung des akuten Schlaganfalls, ohne andere neurologische Komplexbehandlung des akuten Schlaganfalls, ohne äußerst schwere CC "

    Vielen Dank.

  • Hallo schmitzb,

    die neurologische Komplexbehandlung des akuten Schlaganfalls kann dann kodiert werden, wenn ein solcher oder eine TIA vorliegt. Patienten mit einer (evtl. asymptomatischen) Karotisstenose werden doch nicht mit der Komplexbehandlung therapiert. Wenn Symptome vorliegen, TIA oder Apoplex, sind diese ja in der Regel als Hauptdiagnose zu kodieren (wenn ursächlich für die Veranlassung des stationären Aufenthaltes), sie können dann auch die Komplexbehandlung verschlüsseln und abrechnen. Die ACI-Stenose ist dann Nebendiagnose.
    Gruß,
    S. Stephan

  • Guten Morgen,


    da unter I65,- als Exklusivum: Als Ursache eines Hirninfarktes (I63.-) aufgeführt ist und unter I63.- die Ursachen (Thrombose/Embolie/sonstiger Verschluss präzerebraler Arterien) aufgeführt ist, können Sie die I65.2 weder als Hauptdiagnose kodieren noch als Nebendiagnose dazukodieren. Das ginge nur als ND bei der TIA bei Erfüllung der Nebendiagnosenkriterien.


    Schöne Grüße

    Dr. Angela Klapos

  • Andere Diagnose, ähnliche Frage, daher hänge ich mich mal hier dran:

    Anamnese: Pat. klagte seit ca. 30 Minuten über Sprachstörungen mit Wortfindungsstörungen, Kopfschmerzen. Vor der Sprachstörung rechtes Auge mit Flimmern, nur passager. Bei Aufnahme RR 243/138 mmHgPat. kommt unter dem Verdacht auf eine TIA auf die Stroke Unit, Beginn Komplexbehandlung. Allmähliche Besserung der Symptome unter Urapidil.

    Arztbrief: Unter Berücksichtigung der Untersuchungen, des neurologischen Befundes und des Verlaufes gehen wir von einer Hypertensiven Krise mit Encephalopathie aus.

    Wir kodierten die Hypertensive Enzephalopathie und die 8-981.0, weil ja Initial der Verdacht auf eine TIA bestand.

    Gibt es Erfahrungen mit Verdachtsdiagnosen als Begründung für den OPS?

    Grüße

    AnMa

  • Hallo AnMa,

    sofern Sie in der abschließenden Bewertung die Symptome als Ausdruck der hypertensive Krise bewerten und nicht als TIA, kommt der OPS 8-981.0 nicht in Frage .

    Sofern Sie in der abschließenden Bewertung die Symptome als Ausdruck einer TIA bewerten, wäre das möglich.

    Die Argumentation, es sei unter dem V.a. TIA eine Komplexbehandlung erfolgt (DKR D008), könnte allenfalls durchgreifen, wenn am Ende des stationären Aufenthalts nicht klar ist, ob eine TIA vorgelegen hat oder nicht und eine Behandlung wie bei TIA erfolgt ist. Mit Behandlung ist aber "Therapie" gemeint. Die Überwachung auf einer Stroke Unit allein ist da m.E. nicht ausreichend. Wenn allerdings entsprechende therapeutische Maßnahmen unter dem V.a. und auf eine TIA ausgerichtet erfolgt sind , wäre die Kodierung von 8-981.- m.E. möglich, wohlgemerkt, wenn die Einordnung unklar bleibt. Dem steht die Formulierung "gehen wir von einer Hypertensiven Krise mit Encephalopathie aus" entgegen.

    Viele Grüße

    Medman2