nicht fällige Rechnung durch abgelehntes Vorverfahren

  • Hallo zusammen!

    Bei uns ist es zunehmend so, dass die Krankenkassen nach Ablehnung eines Vorverfahrens unsererseits mit dem Hinweis auf MDK-Prüfung, die Rechnung nicht als fällig erachten und uns diese Mitteilung übersenden, um so ein Vorverfahren zu erzwingen. Das Krankenhaus ist doch nicht verpflichtet auf das Vorverfahren einzugehen. Gibt es für uns einen Weg, diesem Verhalten der Kassen einen Riegel vorzuschieben?
    Vielen Dank.

    wurmilein

    Manchmal bist du die Taube und manchmal das Denkmal. :whistling:

  • Ja, die Klage.
    Allerdings sollten Sie beachten, dass einige Rechnungen (Leistungen nach AOP) bis zu einer Begründung tatsächlich nicht fällig sind.
    Gruß
    Merguet

  • Hallo Merguet,

    in der Regel geht es nicht um AOP-Leistungen.
    Ich hatte gehofft, dass es eine andere Möglichkeit als den Rechtsweg gibt. Schade.
    Vielen Dank!

    Gruß
    wurmilein

    Manchmal bist du die Taube und manchmal das Denkmal. :whistling:

  • Hallo wurmilein,

    ich verstehe es nicht so ganz: entweder die KK akzeptiert die Rechnung (Ihre nach §301 übermittelten Daten) als formal "vollständig", dann kann sie das Vorverfahren einleiten und muss die Rechnung aber auch innerhalb der Frist bezahlen.
    Oder die KK sieht die Rechnung wegen "Unvollständigkeit" als nicht fällig an, dann kann sie z.B. Informationen zum "Grund der Aufnahme" nachfordern.

    Aber erst so, und dann so???

    Gruß,
    fimuc

  • Hallo fimuc!

    Meist läuft es so ab: Wir stellen unsere Rechnung. Dann möchte die Kasse das Vorverfahren und fragt z.B. ob die Verweildauer um 2 Tage hätte verkürzt werden können. Wir antworten, dass die Kasse bei Zweifeln an der Verweildauer bitte den MDK einschalten möchte. Und auf einmal antwortet die Kasse, dass die Rechnung nicht fällig sei und verweigert deren Begleichung.

    Grüße wurmilein

    Manchmal bist du die Taube und manchmal das Denkmal. :whistling:

  • Hallo wurmilein,
    Sie könnten doch in solchen Fällen einfach mit "Nein" antworten, dann haben Sie die Frage beantwortet und die Konsequenz für die Kasse ist die gleiche.
    Gruß
    GenS

  • Hallo Wurmilein,

    ich möchte nochmals auf das von fimuc Gesagte hinweisen. Die Einleitung eines Prüfverfahrens nach der PrüfvV impliziert, dass die KK die vollständige Lieferung der erforderlichen Daten anerkennt (§ 3 Satz 4 PrüfvV 2017).

    Im Übrigen ist es so, dass die KK nach Einleitung eines Prüfverfahrens nach PrüfvV und erfolglosem Vorverfahren den MDK beauftragen muss. Hierzu sei auf die Hinweise des GKV-Spitzenverbandes zur PrüfvV (S. 7 2. Absatz) verwiesen. Diese beziehen sich zwar auf die PürfvV 2014, diesbezüglich hat sich aber in der PrüfvV 2017 keine Änderung ergeben.

    Viele Grüße

    Medman2

  • Hallo!

    vielen Dank für die hilfreichen Hinweise. Dann haben wir jetzt gute Argumentationsgrundlagen den Kassen gegenüber.

    Viele Grüße
    wurmilein

    Manchmal bist du die Taube und manchmal das Denkmal. :whistling:

  • Hallo,
    ...oder alternative nur freundlich den Falldialog annehmen und über INKA/KAIN
    Annahme Falldialog: "Verweildauer medizinisch begründet, keine Tage zu kürzen", wenn der Kasse das nicht reicht beendet sie den Falldialog und leitet MDK-Prüfverfahren ein.
    Ablehnen wirkt immer gleich zu negativ...

    Grüße

    rokka