Kürzung nach MDK-Prüfung bzw. Umwandlung in Teilstationär

  • Hallo in die Runde,
    wir haben folgendes Problem:
    Der MDK hat bei uns (KJP)´in einem Fall eine sek. Fehlbelegung festgestellt, weil wir den Pat. hätten teilstationär weiterbehandeln können. Da der Unterschied zwischen den Sätzen nicht allzu groß ist, haben wir uns in der Vergangenheit mit der Krankenkasse häufig so geeinigt (um ein Gerichtsverfahren zu umgehen), dass wir die Rechnung um die Differenz eingekürzt haben. Nun möchte die AOK, dass wir den Fall mit unser gesamten Dokumentation, den im KIS hinterlegten Zeiten und daraus abgeleiteten Codes und Diagnosen teilen und einen voll- und einen teilstationären Fall daraus machen!
    Abgesehen von den technischen Problemen in der Umsetzung ist meine Frage, ob dies überhaupt rechtens ist? Schließlich "fälsche" ich dann unsere Dokumentation im KIS so, dass in allen Statistiken und Auswertungen, dies als teilstationärer Fall darsteht. Bis dahin, dass wenn etwas in der NAcht passiert wäre und in 10 Jahren jemand klagt, es schwierig sein kann, wenn dann dies als teilstationärer Fall darsteht....

    Hat jemand hiermit Erfahrungen?
    VIelen Dank
    Euer Norden

  • Hallo Norden,

    wir haben so etwas auch gelegentlich. Wenn der MDK empfielt, dass eine Behandlung ab einem bestimmten Tag teilstationär möglich gewesen wäre, verhandeln wir meist mit der Kasse die Anzahl der zu streichenden stationären Tage die eben der Preis-Differenz entsprechen.
    Bei wenigen Fällen wurden auch schon ganze Aufenthalte von stationär in teilstationär umgewandelt, wenn der MDK begutachtet hatte, dass der gesamte Aufenthalt teilstationär möglich gewesen wäre. Eine Trennung von Fällen konnten wir bisher vermeiden.
    Eine Fälschung sehe ich hier nicht. Die Originaldokumentation bleibt ja erhalten, außerdem wird der Grund der Änderung (MDK) ja auch dokumentiert.
    Grüße, helmutwg

  • Hallo Norden,

    wir führen solche Falltrennungen zwar selten, aber immer mal wieder durch. Wie sonst sollte man eine korrekte Rechnung des nun teilstationären Falles erstellen? Und gerade in den folgenden Statistiken und Auswertungen ist es ja gerade wichtig, dass der Fall so dargestellt wird, wie er dann auch abgerechnet wurde. Insofern ist der "Deal" mit den Krankenkassen über zu streichende Tage, bis der Abrechnungsbetrag stimmt zwar einfacher, aber stellt die eigentliche "Fälschung" dar. Immerhin werden für die Budgetplanung des Folgejahres ja keine wie auch immer "geschönte", sondern korrekte Daten benötigt.

    Die ursprünglichen Daten bleiben, wie bereits von helmutwg beschrieben im ursprünglichen Fall komplett erhalten und sind so auch nach 10 Jahren noch nachvollziehbar. Der neue teilstationäre Fall ist dagegen nur ein inhaltsleeres Gerüst mit den nötigsten Rahmendaten, um eine korrekte Rechnung erstellen zu können. Juristisch ist das völlig sauber.

    Schöne Grüße

    Anyway

  • Vielen Dank für die Rückmeldungen!

    Wir haben parallel die rechtliche Situation doch noch anwaltlich prüfen lassen. Unser Rechtsbeistand vertrat durchaus die Auffassung, dass eine Umwandlung eines Falls nicht rechtens ist und wir haben dies gemeinsam in ein Schreiben gegossen, mit dem wir dies ggü der KK darstellen und letztlich durchsetzen konnten.