Hallo,
wir bekommen jetzt ab dem 01.10.2017 bei der UV-GOÄ-Abrechnung 8% mehr Erlös.
Jetzt eine kurze Frage zur Umsetzung.
Steht irgendwo in der (UV-)GOÄ für welche Fälle das gilt?
Beispiel:
Pat. stellt sich am 30.09.17 erstmalig in der Notfallambulanz vor -> Abrechnung D-Bericht
Pat. stelt sich am 05.10.17 in der BG-Sprechstunde wegen o.g. Unfall vor -> Abrechnung besondere Heilbehandlung
Wir jetzt der 30.09.17 mit den alten Preisen und der 05.10.17 mit den neuen Preisen berechnet? Wenn, ja wo steht das?
Im AOP§115b-Bereich ist es ja anders, da würde der 30.09. gezogen.
Vielen Dank.
Gruß
S. Lindenau