Berechnung Therapieeinheiten in der KJP, wenn Pflege neben der Therapie noch mit einer anderen Tätigkeit beschäftigt ist ?

  • Liebe Teilnehmer,
    kann die Pflege eine Therapie kodieren, wenn sie nebenher z.B. dokumentiert? Beispiel Präsenszeit: Bei Behandlungsbeginn sollen sich die Jugendlichen über 2 Wochen täglich 30 Minuten im Stationszimmer der Pflege aufhalten. Die Pflege ist am PC beschäftigt während sie gleichzeitig die Jugendlichen beobachtet.
    Ich meine, eine Therapie ist nicht kodierfähig, wenn nebenher eine andere Tätigkeit ausgeführt wird. Liege ich falsch?

  • Hallo B. Onoh,
    meiner Ansicht nach geht das nicht. Man macht das eine oder das andere.
    Eine reine Verhaltensbeobachtung ist außerdem so meiner Meinung nach mit den OPS Hauptkodes nicht abbildbar. Das ist weder bei den Regelkodes noch bei den Intensivkodes als Verfahren aufgeführt. Allenfalls könnte man es als Beaufsichtigung in der Kleistgruppe bezeichnen, aber auch hier sollte die betreuuende Person, diese Tätigkeit exclusiv übernehmen.
    Ist das denn ansonsten inhaltlich sinnvoll? Eine Beobachtung der Jugendlichen im Stationszimmer?
    grüße, helmutwg

  • Lieber helmutwg,

    zu der Frage, ob die Beobachtung der Jugendlichen im Stationszimmer sinnvoll ist, kann ich nichts sagen, dies fällt in den Arbeitsbereich der Pädagogen. Im Stationszimmer steht ein Tisch mit einer Sitzecke. Die Jugendlichen können sich da aufhalten, entweder einzeln oder auch in Gruppen. Gelegentlich wird es den Jugendlichen verordnet, sich zeitweise in diesem Raum aufzuhalten, so auch während der "Präsenszeit" in den ersten Wochen des stationären Aufenthaltes. Der Sinn ist wohl ein " Kennenlernen des Jugendlichen". Zum Teil beschäftigen sich die Pädagogen mit dem oder den Jugendlichen (es können auch mehrere sein), indem sie z.B. ein Spiel spielen.
    Aber, es scheint wohl häufig der Fall zu sein, dass die Pädagogen nebenher ihre Dokumentation erledigen.

  • Hallo allerseits,
    ich kann helmutwg im Wesentlichen zustimmen: eine reine Verhaltensbeobachtung gehört in den Verlaufsbericht und stellt keine Leistung im Sinne der OPS-Version dar.
    Eine Beaufsichtigung als Kleinstgruppe ist übrigens nicht gegegeben, wenn es sich nur zufällig um eine Gruppengröße bis 3 Patienten handelt - hier müsste schon ein störungsspezifischer Handlungsbedarf vorliegen und dokumentiert sein.
    Vielleicht sollte man sich von der Idee verabschieden, unter allen Umständen möglichst viele Therapieeinheiten erzeugen zu wollen. Das dient nicht der Behandlungsqualität, birgt die Gefahr überflüssiger Dokumentation und ist noch nicht einmal entgeltrelevant.

    Schöne Grüße
    Anyway