• Offizieller Beitrag

    Liebe Mitstreiter,
    das Thema Entlassmanagement,, das ab übermorgen virulent werden wird, ist vermutlich komplexer in der Umsetzung, als es bislang wahrgenommen wird. Nur ein Facharzt kann, darf, muss oder soll Leistungen zu Lasten der GKV verordnen. Wie weitreichend ist das möglich und was ist dabei zu beachten? Welche (neuen) Formulare müssen bedient werden? Ist der entlassende Arzt schon Facharzt oder noch nicht? Wie organisiert man das? Muss der Hintergrund jetzt auch für Formulare ausrücken? Sind diese im KIS hinterlegt oder auf Papier auszufertigen? Wie holt man die Einverständniserklärung des Patienten ein und überprüft deren Vorliegen vor der Datenweitergabe. Ist der Sozialdienst als "Spinne im Netz" personell entsprechend aufgestellt und geschult? Welche Informationen braucht er wann, um suffizient tätig werden zu können? Das sind ja nur ein paar wenige Fragen, deren Beantwortung gar nicht so einfach ist. Möglicherweise gibt es dazu Austauschbedarf, dem Sie hier nachkommen können. Für den Start habe ich dossierhaft einen Bereich vorbereitet, in dem die bisherigen Meldungen und Informationen zum Entlassmanagement chronologisch nachlesbar und nutzbar sind. Was ich bisher vermisse, sind jedoch konkrete und praktische Hilfestellungen, Tools sowie die Expertise der Sozialdienstmitarbeiter und Casemanager, denen ich hier gern ein Forum bieten möchte, um die konkreten praktischen Umsetzungen und Umsetzungsschwierigkeiten zu beleuchten. Probieren wir es einfach aus.

    Beste Grüße und ein schönes Wochenende
    B. Sommerhäuser