• Hallo,
    ich habe Probleme den folgenden Sachverhalt korrekt abzubilden und benötige ein paar Tipps. Mir geht es jetzt hier eher um die ICD Codes.

    Also,
    Ein Pat. erhält im Rahmen einer CT untersuchung KM über eine Braunüle am Handrücken. Ob die Branüle richtig liegt ist in der Doku. nicht erkennbar (also Kontrolle vor Gabe des KM auf korrekte Lage). Ich nehme aber an das die Braunüle richtig liegt.

    Als das Kontrastmittel appliziert wird, platzt vermutlich die Vene. Es bildet sich schnell ein Hämatom (Pat. nimmt Blutverdünner). Außerdem gelangt das KM ins Gewebe. Bzgl. der Blutung wird kein Konakion gegeben. Eine Gabe von EK oder Ferrosanol erfolgt ebenfalls nicht.

    Diagnosen im AB:
    subcutanes Decollment
    Hautnekrose
    Hämatom
    OAK bei VHF

    Diese Komplikationen müssen nun operativ versorgt werden.
    Hämatomausräumung
    Wunddebridement (Haut und Unterhaut)
    VAC Therapie
    Spalthaut

    Da es sich um eine doch schwerwiegende Komplikation handelt, überlege ich nun wie ich diesen Sachverhalt korrekt kodieren kann.
    T80.-
    R02
    Z92.2

    Oder spezifischer?

    Subcutanes Decollment: hier fällt mir nichts ein vielleicht ein S-Code S51.- ?
    Hämatom: S61.- ? Oder T81.-
    Hautnekrose: R02 plus Y69.- hier habe ich nichts spezifischeres gefunden
    Z92.1

    Was wäre nun die HD? Die Behandlung der Nekrose ist aufwendig und verbraucht im Gegensatz zu den anderen Diagnosen die meisten Ressourcen. Somit die R02 als HD?

    Ich bin gespannt auf ihre Antworten. Vielen Dank schon mal für die Hilfe!

    • Offizieller Beitrag

    Hallo,

    wenn es den Unterlagen nach die Hautnekrose war, die den höchsten Aufwand verursachte, ist es die R02.


    Diese ist über das alph. Verzeichnis dem Kode für Gangrän zugeordnet, Das ist natürlich schon immer als "seltsam" zu bewerten, weil Gangrän im Kapitel für Symptome eigentlich nichts zu suchen haben sollte. Deswegen hatte ich den Vorschlag gemacht, die Hautnekrose unter L... neu zu formieren, inkl. Differenzierung der Lokalisation. Da aber leider dies auch in der ICD WHO Version dort aufgehängt ist, können wir in der GM-Version nicht dies komplett anders strukturieren. Kompromiss ist dann gewesen (gültig 2018):


    R02.-Gangrän, anderenorts nicht klassifiziert

    Inkl.:
    Posttraumatische Nekrose der Haut und Unterhaut, anderenorts nicht klassifiziert
    Exkl.:
    Dekubitalgeschwür (L89.-)
    Gangrän an bestimmten Lokalisationen - siehe Alphabetisches Verzeichnis
    Gangrän bei:
    Atherosklerose (I70.25)
    Diabetes mellitus (E10-E14, vierte Stelle .5)
    sonstigen peripheren Gefäßkrankheiten (I73.-)
    Gasbrand (A48.0)
    Nekrose der Haut und Unterhaut bei Atherosklerose (I70.24)
    Pyoderma gangraenosum (L88)

    R02.0-Nekrose der Haut und Unterhaut, anderenorts nicht klassifiziert

    R02.00 Kopf und Hals
    R02.01 Schulterregion, Oberarm und Ellenbogen
    R02.02 Unterarm und Handgelenk
    R02.03 Hand und Finger
    R02.04 Rumpf
    Bauchdecke
    Brustwand
    Rücken [jeder Teil, ausgenommen Gesäß]
    R02.05 Beckenregion und Oberschenkel
    Gesäß
    Hüfte
    R02.06 Unterschenkel und Knie
    R02.07 Knöchelregion, Fuß und Zehen
    R02.09 Lokalisation nicht näher bezeichnet

    R02.8 Sonstige und nicht näher bezeichnete Gangrän, anderenorts nicht klassifiziert

    Mit freundlichen Grüßen

    D. D. Selter

    Ärztlicher Leiter Medizincontrolling

    Berufsgenossenschaftliche Unfallklinik Murnau

  • Hallo aufwunschgeloescht1,

    Ich bin zwar nicht Herr Selter ,

    Würde aber auch gerne antworten und hier wegen der Blutung unter OAK eher D68 anstelle von Z92.1 nehmen.
    An welchen Kode aus T80. denken Sie denn?

    Mit freundlichen Grüßen

    Breitmeier

  • Hallo Herr Breitmeier,
    vielen Dank für ihre Rückmeldung.

    Also bzgl. der D68. Würden Sie wegen der Hämatomausräumung diese Code wählen? Wegen der temporären Gerinnungstörung haben wir keine Maßnahmen ergriffen (Konakiongabe).

    Also bei der T80. bin ich mir nicht so sicher. Hier steht ja das es eine Komplikation nach Infiusion, Transf. und Injektion zu therapeutischen Zwecken gab. Die Gabe von KM stellt ja keinen therapeutischen Zweck gar.
    Mittlerweile überlege ich ob ich hier eher die T81.0 wählen sollte.

    Würden Sie mir bzgl. der Codieung zustimmen? Wie würden Sie den Fall codieren?

    Vielen Dank für ihre Hilfe!
    VG

  • Schwieriger Fall !

    Auf die D68 bin ich eigentlich nur gekommen, weil Z92.1 ja das Exclusivum „ Blutung bei Dauertherapie“ trägt. Aber ohne Ressourcenverbrauch kann man eben keine ND verschlüsseln. Konakiongabe muss es aber nicht zwingend sein ( wäre natürlich hier einfach gewesen..).
    T81.0 geht wegen des Textes „als Komplikatione eines Eingriffs “ m.E. hier nicht. Ihr Hinweis zu T80 auf die fehlende therapeutische Wirkung des KM ist aber richtig. Trotzdem würde ich noch eher T80.8 als T81.0 kodieren...
    Wie tief lag denn das Hämatom ( subkutan oder intramuskulär?) vielleicht kann man noch einen organspezifischen Kode finden, der besser passt.

    Mit freundlichen Grüßen

    Breitmeier

  • Hallo Herr Breitmeier,
    die Kodierung von D68.3* als Nebendiagnose ergibt sich m.E. aus DKR 1917 (s. insbesondere Beispiel 4). Diese DKR "schlägt" dann die DKR D003.
    Sehen Sie das nicht so?
    Grüße

  • Hallo C-3PO

    Doch, grundsätzlich haben Sie recht, deshalb habe ich ja D68 ins Spiel gebracht.
    Aber auch in Ihrem Beispiel 3 erhält der Pat. Ja Konakion. Genau das fehlt ja bei dem Fall von aufwunschgeloescht1.

    Mit freundlichen Grüßen

    Breitmeier

  • Hallo Herr Breitmeier,


    im Beispiel 4 wurde aber kein Konakion gegeben.


    Ich interpretiere die Vorgabe in der DKR 1917 analog bspw. der Vorgabe in der DKR 0201 (Beispiel 5), wo auch die Kodierung der Nebendiagnose nicht an die DKR D003 gebunden ist.


    Grüße

  • Hallo Zusammen,
    vielen Dank für ihre Anmerkungen.

    Mir liegt der OP Bericht gerade nicht vor. Soweit ich noch weiß, erfolgte das Debridement an Haut und Unterhaut. Muskel und Sehnen waren wohl nicht betroffen. Es erfolgt dann ein Debridement mit VAC Therapie und späterer Spalthautanlage.

    Was man sicherlich festhalten kann, ist das die Komplikation am spezifischsten über den T-Code abgebildet werden muss. ODER?

    Kann eigentlich die D68.- (wenn Konakion gegeben wurden wäre) und die Z92.1 zusammen kodiert werden?
    Kann man das subcutane Decollment spezifischer (S-Code) abbilden oder ist dies mit im T-Code abgebildet?
    Die Y69.- an der R02 weglassen?

    Also zusammenfassend:
    Ich würde jetzt folgendermaßen kodieren

    HD ist die R02
    ND: T-Code, D68.33

    Vielen Dank für die Hilfe!

  • Da haben Sie recht mit Beispiel 4, da habe ich falsch geguckt, aber bei Beispiel 4 wird der Patient auch wegen eines Blutungsereignisses aufgenommen. Dann sagt DKR 1917, das die Blutungslokalisation HD und D68 ND sein soll- offenbar auch ohne Ressourcenverbrauch. Man kann natürlich mit gutem Grund interpretieren, dass D68 immer zusätzlich zur Blutungslokalisation verschlüsselt werden darf, aber explizit steht es so nicht.

    Mit freundlichen Grüßen

    Breitmeier