Personalausstattung Psychiatrie Psychosomatik PPP Studie

  • Hallo NV,

    die PPP-RL soll (die Zustimmung durch das BMG vorausgesetzt) ab 01.01.2020 gelten. Gemäß den Übergangsregelungen nach § 16 Abs. 3 wird zur Mindestpersonalbemessung die vorgenommene (Psych-PV-)Einstufung 2019 zugrunde gelegt. Bis zur Klärung, wie mit den Pseudo-OPS 2020 verfahren wird, müsste man bei Überliegern demzufolge die Einstufung nach PPP-RL ab 01.01.2020 und m.E. (theoretisch) die Pseudo-OPS 2020, die sich auf die außer Kraft gesetzte Psych-PV beziehen, kodieren.

    Für rein psychosomatische Kliniken: Gemäß den Übergangsregelungen nach § 16 Abs. 4 wird die Ermittlung der Mindestpersonalvorgaben gem. PPP-RL bis 31.12.2020 ausgesetzt.

    MfG,

    ck-pku

  • Hallo ck-pku,

    danke für die Rückmeldung.

    Die PSM muss auch einstufen ab 1.1.2020.

    Leider ist bei mir der Groschen immer noch nicht gefallen...müssen wir nach Aufnahmedatum oder nach Berechnungstag ab 1.1.2020 nach der neuen Richtlinie einstufen?

    Viele Grüße - NV

  • Hallo NV,

    die PPP-RL will den Mindestpersonalbedarf nach existenten Aufwand ermitteln. So gilt für die Stichtage:

    „Die behandelten Patientinnen und Patienten werden 14-tägig in die Behandlungsbereiche unter Berücksichtigung der Eingruppierungsempfehlungen eingestuft. Die Einstufung erfolgt über Stichtagserhebungen, die jeweils stationsbezogen an jedem Mittwoch einer ungeraden Kalenderwoche des Jahres durchzuführen sind. Dabei sind die um 14.00 Uhr anwesenden Patientinnen und Patienten zugrunde zu legen. Die Berücksichtigung des Patientenstandes von 14.00 Uhr ermöglicht auch eine Einstufung von Patientinnen und Patienten in teilstationärer Behandlung. Die Stichtagserhebung findet an einem Mittwoch statt, weil die Belegung an diesem Wochentag am ehesten der wochendurchschnittlichen Belegung entspricht.“ (Zitat aus Tragende Gründe des G-BA zur PPP-RL, Seite 12f.).

    Für 2020 gilt demnach, dass schon der 01.01.2020 (1. Mittwoch einer ungeraden Kalenderwoche) gem. PPP-RL eingestuft werden muss.

    MfG,

    ck-pku

  • Hallo,

    ist hier im Forum vielleicht jemand ein kenntnisreicher Referent zum Thema und hat relativ kurzfristig Zeit für ein Seminar oder kennt jemand einen guten?

    Um Werbung hier zu vermeiden würde ich mich über Antworten per [Mail] an mich freuen.

    Mit freundlichen Grüßen

  • Hallo zusammen und ein gutes neues Jahr!

    Unser KIS-Anbieter hat die Umstellung auf PPP-RL so konfiguriert, dass das Aufnahmedatum entscheidet.

    Nach allem was ich so lese ist das falsch. Entscheidend ist das Einstufungsdatum, d.h. auch liegende Fälle müssen ab 1.1.2020 nach PPP-RL eingestuft werden.

    Nun muss ich die Firma vom Gegenteil überzeugen, finde aber trotz langer Recherche nirgendwo einen klaren Hinweis, dass bei Überliegern ab dem 1.1.2020 die PPP-RL anzuwenden ist. Es ist nur vom "Inkrafttreten" die Rede.

    Gibt es irgendwo eine klar formulierte Regelung zur praktischen Anwendung?

    Kann ich als Nichtjurist das nur nicht aus den geltenden Vorschriften herauslesen?

    Viele Grüße & vielen Dank!

    NV

    Einmal editiert, zuletzt von NuxVomica (2. Januar 2020 um 11:08)

  • Hallo NV,

    wie ich bereits an anderer Stelle geschrieben habe, gebietet es allein schon die Logik, dass Sie natürlich auch Überlieger ab dem 01.01.2020 gemäß PPP-RL einstufen müssen, denn ansonsten fehlt Ihnen ja zukünftig das Personal für diese Patientengruppe! Und im Übrigen spricht § 3 der PPP-RL nicht von Patienten erst ab einem bestimmten Aufnahmedatum.

    Damit gilt der 01.01.2020 (gleichzeitig das Inkrafttreten der PPP-RL, nachdem diese mit Schreiben des BMG vom 20.12.2019 nicht [bzw. mit einer Auflage verbunden] beanstandet wurde) als erster Einstufungszeitpunkt aller um 14:00 Uhr anwesenden Patienten.

    MfG

    ck-pku

  • Hallo ck-pku,

    Ihren Post vom 19.November habe ich gelesen und ich stimme Ihrer Sicht vollkommen zu.

    Ich würde mir nur wünschen, dass es irgendwo eindeutig und nachlesbar so formuliert wäre. (Für Patienten...bla bla).

    Unser KIS-Hersteller ist sehr hartleibig und schwer zu überzeugen. Wenn ich denen mit Herleitungen und Logik komme winken die nur ab.

    Aber ich werde Ihre Argumentation entsprechend verwenden. Vielleicht gelingt es ja. Vielen Dank!

    Viele Grüße - NV