Personalausstattung Psychiatrie Psychosomatik PPP Studie

  • Guten Morgen,

    ich bitte um Kenntnisnahme der Pressemitteilung "Ungeregelte Situation muss vermieden werden" des VKD vom 30.04.2019, die Sie hier finden.

    MfG,

    ck-pku

  • Guten Morgen,

    der Vollständigkeit halber möchte ich darauf hinweisen, dass der G-BA das gesetzlich vorgeschriebene Stellungnahmeverfahren zum Entwurf der „Richtlinie über die Ausstattung der stationären Einrichtungen der Psychiatrie und Psychosomatik mit dem für die Behandlung erforderlichen therapeutischen Personal gemäß § 136a Absatz 2 SGB V“ (PPP-RL) eingeleitet hat (s. Pressemitteilung).

    Dies hat die GKV sogleich für eine (m.E. unverantwortliche) Stellungnahme genutzt, die von Fachverbänden (m.E. sehr berechtigt) kritisiert wird (siehe hierund hier).

    Der G-BA plant die zügige Weiterberatung der Richtlinie mit dem Ziel, die fristgerechte Beschlussfassung zum 30. September 2019 zu erreichen.

    Ich bitte um Kenntnisnahme.

    MfG,

    ck-pku

  • Guten Tag,

    hier finden Sie eine Stellungnahme der DGSP e.V. zu dem Beschlussentwurf über eine Erstfassung der Personalausstattung Psychiatrie und Psychosomatik-Richtlinie vom 10. Juli 2019.

    Bemängelt wird seitens der DGSP (völlig zu Recht), dass "die Möglichkeit der Stellungnahme der DGSP e.V. zu dem Beschlussentwurf (...) erst nach einem Widerspruchsverfahren unserem Verband gestattet" wurde. "Wir erhielten mit Schreiben vom 20.06.2019 von dem Beschlussentwurf Kenntnis. Der Zeitrahmen zur Erarbeitung einer differenzierten an den einzelnen Paragraphen orientierten Stellungnahme war somit äußerst begrenzt (...)."

    Die DGSP kommt zu dem Schluss, dass der G-BA den Anspruch, ein Personalbemessungssystem zu entwickeln, dass den zukünftigen Anforderungen der klinisch psychiatrischen Versorgung gerecht wird, nicht erfüllt.

    "Es hinterlässt durch breiten Dissens bei den einzelnen Regelungen den Eindruck, dass hier nicht die Belange der psychisch erkrankten und behandlungsbedürftigen Menschen im Vordergrund stehen, sondern ökonomische Partialinteressen."

    Also (seitens des G-BA) alles wie erwartet... X(:thumbdown:;(

    MfG,

    ck-pku

  • Guten Morgen,

    in einer Woche (am Donnerstag, den 19.09.2019) entscheidet der G-BA über die Psych-PV-Nachfolgeregelung. Dazu hier und hier ein paar Zeitungsartikel.

    MfG,

    ck-pku

  • die muss ja auch erst noch durch das BMG geprüft werden:

    Zitat


    Der Beschluss tritt nach Nichtbeanstandung durch das Bundesministerium für Gesundheit und nach Veröffentlichung im Bundesanzeiger zum 1. Januar 2020 in Kraft.

    MfG, RA Berbuir

  • Hallo,

    hier die (deprimierende) Pressemitteilung der DKG.

    RA Berbuir: Das ist mir schon klar, aber sonst sind ja durchaus Entwürfe veröffentlicht worden/bekannt geworden. Hier bestätigt sich (leider wieder einmal) die Intransparenz, die man dem G-BA ja schon lange vorwirft (s. u.a. auch hier).

    MfG,

    ck-pku

  • Hallo,

    so lange müssen Sie sicher nicht warten, aber geben Sie den Mitarbeitern des G-BA einen Moment Zeit, die Dokumente entsprechend aufzubereiten, Qualitätssicherung vorzunehmen und in Netz zu stellen.

    Schönen Tag noch,

  • Guten Morgen,

    lesen Sie bitte den informativen Artikel des Deutschen Ärzteblattes hier.

    MfG,

    ck-pku