Guten Morgen,
hier die (m.E. wenig beruhigende) Antwort des G-BA auf die DKG-Kritik. 'Interessant', dass man sich mittlerweile über Pressemitteilungen 'austauscht'...
MfG,
ck-pku
Guten Morgen,
hier die (m.E. wenig beruhigende) Antwort des G-BA auf die DKG-Kritik. 'Interessant', dass man sich mittlerweile über Pressemitteilungen 'austauscht'...
MfG,
ck-pku
Hallo,
die gestrige Pressemitteilung des GBA und die heutige vom GKV-Spitzenverband haben mir die Augen geöffnet:
Es geht bei dem GBA-Beschluss gar nicht darum, die Psychiatrien mit ausreichend Personal auszustatten.
Vielmehr wird der Eindruck erweckt, es gehe darum, die Patienten vor den verbrecherischen Krankenhäusern zu schützen, die das Personalbudget lieber für goldene Wasserhähne oder neue Dienstwagen für die Geschäftsleitung rauswerfen.
Daher müssen die KH an die Kandarre genommen werden und minutiös nachweisen, dass das finanzierte Personal auch wirklich am Patienten eingesetzt wird - und das Tag für Tag.
Die Vorgaben zur Mindestbesetzung sollen die gewissenlosen Geschäftsführungen dazu zwingen, endlich ausreichend Personal einzustellen.
So wird dann alles gut...
Viele Grüße - NV
Guten Morgen NuxVomika,
hatten Sie etwa etwas anderes erwartet? Ich nicht!
Trotzdem noch einen schönen Tag
Hallo Herr Schaffert,
die Hoffnung stirbt zuletzt...
P.S. Vielen Dank und Glückwunsch zu Ihrer PM zum MDK-Reformgesetz!
Viele Grüße - NV
Guten Morgen,
hier der Text der letzten PM der GKV. Dieser ist natürlich (man kennt es ja leider nicht anders) schon in seiner Überschrift Polemik pur, denn wozu gab es denn seit ihrem Inkrafttreten am 01.07.2017 die Psych-Personalnachweis-Vereinbarung (vom 26.06.2017)? "Für die Jahre 2016, 2017, 2018 und 2019 hat das Krankenhaus gemäß § 18 Abs. 2 S. 2 BPflV dem Institut für das Entgeltsystem im Krankenhaus (InEK) und den anderen Vertragsparteien nach § 11 BPflV nachzuweisen, inwieweit die Vorgaben der Psychiatrie-Personalverordnung (Psych-PV) zur Zahl der Personalstellen eingehalten werden."
Dabei erlaubte ja gerade die Psych-PV (und damit der Gesetzgeber) sinnvollerweise in ihrem § 6 Abs. 2: "Die Personalstellen für eine Berufsgruppe nach Absatz 1 können entsprechend dem therapeutischen Konzept der psychiatrischen Einrichtung auch mit Fachkräften der anderen Berufsgruppen oder anderer, in § 5 Abs. 1 nicht genannter Berufe, besetzt werden, soweit das der Verordnung zugrundeliegende therapeutische Konzept erfüllt wird und die nach dieser Verordnung vereinbarten Personalkosten nicht überschritten werden."
Aber die GKV nutzt ja gern Fake News, eine emotionale Debatte zwischen Halbwissenden zusätzlich anzufeuern...
MfG,
ck-pku
Hallo allerseits,
der G-BA-Beschluss ist jetzt veröffentlicht: https://www.g-ba.de/presse/pressemitteilungen/821/
Schönen Tag,
Hallo zusammen,
da die neuen "PPL-Gruppen" P1, P2, A7/9, G7/9 und S7/9 im OPS2020 fehlen stellt sich die Frage, wie man die kodieren soll.
Ist hier noch mit einer Änderung im OPS zu rechnen?
Viele Grüße - NV
Hallo NuxVomica,
es gibt zu Deiner Frage schon eine passende Antwort von Herrn Schaffert im Thema OPS 2020.
viele Grüße
die codierfee
Hallo codierfee,
vielen Dank für den Hinweis
Viele Grüße - NV
Guten Morgen,
am 07.11.2019 wurde das MDK-Reformgesetz abschließend vom Bundestag beraten und verabschiedet.
Einer der wenigen ‚Lichtblicke‘: Im Rahmen einer ‚Omnibusregelung‘ wurde auch § 3 Abs. 3 Satz 4 Nr. 5 BPflV und § 18 Abs. 2 Satz 3 BPflV dahingehend erweitert, dass zukünftig auch Personal im psychiatrischen/psychosomatischen Bereich, dass über den Mindestvorgaben (=Untergrenzen) nach PPP-RL liegt, finanziert werden soll (siehe auch Pressemitteilung der DGPPN vom 08.11.2019). Bisher war dieses Vorhaben nur in der Pressemitteilung des G-BA zur PPP-RL vom 22.10.2019 erwähnt. Wörtlich werden nun nach dem Wort „Personal“ die Wörter „sowie eine darüber hinausgehende, im Gesamtbetrag vereinbarte Besetzung mit therapeutischem Personal“ in die Paragraphen eingefügt. Leider bleibt dabei das ‚Plus‘ an Personal aber nicht konkret definiert. Es wird sich wohl an der unbestimmten ‚leitliniengerechten Behandlung‘ orientieren müssen.
Begründet (in BT-Drs. 19/14871, Seite 133) hat der Gesetzgeber dies wie folgt:
Ich bitte um Kenntnisnahme.
MfG,
ck-pku
Hallo zusammen,
bei uns ist die Frage aufgekommen, für welche Patienten die neue Richtlinie gilt:
- Aufnahme ab 1.1.2020?
- bei Jahresüberliegern für die Behandlungstage ab 1.1.2020 (Wechsel im laufenden Fall)?
Viele Grüße - NV