DKR-Psych Version 2018 / PEPP 2018

  • Wenn ein kostendeckender Pflegesatz nicht zu vereinbaren ist, kann man das Angebot ja wieder einstellen.

    Ich sehe hier ein eher begrenztes Risiko.

    Die "Budgeterhöhung" ist sicher optimistisch.... :)

    helmutwg


    Ein Optimist ist ein Mensch, der ein Dutzend Austern bestellt, in der Hoffnung, sie mit der Perle, die er darin findet, bezahlen zu können.
    (Fontane)

  • Hallo ck-pku

    Einige Anmerkungen und vielleicht abweichende Meinungen von meiner Seite zu ihrem Beitrag:

    1.

    Auch bei DRG und PEPP, also der InEK-Welt gilt: Kosten <> Erlöse!

    Das InEK kalkuliert das jeweilige System zwar auf IST-Kosten-Basis (von 2 Jahren vor demSystemjahr), berechnet jedoch lediglich Bewertungsrelationen. Die Erlöse errechnen sich durch Multiplikationen mit dem Basisfallwert bzw. Basisentgeltwert. Ersterer ist schon mal länderspezifisch, letzterer sogar Hausspezifisch sehr unterschiedlich und sie weichen nicht ohne Grund erheblich von der vom InEK verwendeten Bezugsgröße ab (im DRG Bereich > 12%, siehe auch diese Diskussion). Die Basiswerte beruhen nämlich zum einen auf Verhandlungen und nicht auf Berechnungen und enthalten zum anderen schon aus historischen Gründen eben auch andere Tatbestände, als die reinen Fallkosten.

    2.

    Auch öffentliche und frei-gemeinnützige Kliniken sind in der Regel als Wirtschaftsunternehmen organisiert und arbeiten zunächst einmal gewinnorientiert (bezogen auf den Erlös aus Krankenhausleistungen). Denn es kann (bzw. sollte) sich kein Träger leisten, einem Krankenhaus dauerhaft einen Verlustausgleich zu gewähren. Im Falle kommunaler Häuser käme der aus regionalen Steuermitteln, was einerseits eine zusätzliche Steuerlast für die Bevölkerung bedeuten würde und andererseits hinsichtlich verdeckter Subventionen problematisch ist (siehe z.B. BGH · Urteil vom 24. März 2016 · Az. I ZR 263/14).

    Ein Gewinn aus den Krankenhausleistungen ist auch deshalb notwendig, weil die Bundesländer ihrer Pflicht zur Finanzierung der notwendigen Investitionen der Krankenhäuser nicht nachkommen und diese mit "Eigenmitteln", nämlich eben diesen "Gewinnen" mitfinanziert werden müssen.

    3.

    Soweit gilt dies für alle Trägergruppen gleichermaßen und auch für Häuser mit Regionalbudgets. Erst dann kommt hinzu, dass private Träger in der Regel auch eine Rendite für ihre Besitzer erwirtschaften wollen. Diese wird dann tatsächlich dem Gesundheitssystem entzogen. Das bedeutet jedoch letztlich, dass das Krankenhaus in privater Trägerschaft mit weniger Geld wirtschaften muss, als das kommunale. Wenn dies so eklatante Folgen für die Versorgung hätte - was stellenweise sogar der Fall sein mag - dann wird dies das Krankenhaus auch durch sinkende Akzeptanz und Patientenzahlen und steigende unrühmliche Erwähnungen in der lokalen Presse zu spüren bekommen. Beispiele dafür gibt es in den Forumsneuigkeiten genug, komischerweise aber nicht nur von Krankenhäusern in privater Trägerschaft.

    4.

    Es gibt zwei Hauptgründe, warum ich denke, dass ein Regionalbudget wie in Modellvorhaben nicht unbedingt flächendeckend funktioniert, und da lasse ich mal die ganzen Probleme von der Definition der zu versorgenden Bevölkerung und des "Klinikhoppings" weg:

    Wie sie selbst beschreiben richtet sich das Budget nach der in der Region zu versorgenden Bevölkerung, unabhägig davon, wie das Krankenhaus (oder der sonstige "Verwalter" des Budgets, der ja nicht unbedingt das Krankenhaus sein muss!) die Patienten versorgt.

    • Warum, glauben Sie, machen die Krankenkassen bei Modellvorhaben mit? Vordergründig können sie damit nicht sparen, wenn sie zusagen, dass das Budget unabhängig von der Versorgung gleich bleibt. Ihnen geht es - unterstelle ich hier, sagen sie aber gelegentlich auch selbst - darum, festzustellen, wieviel Behandlung in welcher Versorgungsform notwendig ist. Wenn die Kliniken innerhalb der Modellvorhaben stationäre Kapazitäten zugunsten ambulanter (auch aufsuchender) Behandlung abbauen, dann wittern die Kassen hier ein Sparpotential, und zwar außerhalb der Modelle. Sie verweisen dann auf das aus ihrer Sicht ambulante Potential aus den Modellvorhaben. Mit einer flächendeckenden Ausweitung der Regionalbudget wäre diese Argumentation hinfällig und die Kassen gäben zudem die Kontrolle des Budgets aus der Hand. Diesen Fehler, den sie schon im ambulanten Bereich mit der KV gemacht haben, machen sie nicht noch einmal.
    • Ich bin immer wieder erstaunt, dass gerade diejenigen, die gegen PEPP mit den damit verbundenen (Fehl-)Anreizen und den ach so schrecklichen Folgen für die Versorgung der Patienten argumentiert haben, beim Regionalbudget plötzlich gar keine negativen Handlungsspielräume entdecken. Dabei ist doch hier das potentielle Interesse, mit wenig Behandlungsaufwand das gleiche Budget zu erhalten, viel viel größer, als bei einer leistungsorientierten Vergütung. Sobald es um Geld geht - und darum geht es auch beim Regionalbudget - gibt es Anreize und Fehlanreize!

    Nur um Missverständnisssen und ihren Schubladen vorzubeugen: Ich bin ziemlich weit davon entfernt, wirtschaftsliberal zu sein und falls ich Lobbyist sein sollte, der die Interessen von Krankenhäusern vertritt, dann bekenne ich mich eindeutig zu Krankenhäusern in öffentlicher Trägerschaft. Ich teile auch eine Reihe ihrer Ziele und bin der Ansicht, dass letztlich auch die genannten Probleme lösbar sind, wenn der politische Wille dazu da ist. Den sehe ich jedoch derzeit nicht und um Menschen zu überzeugen benötigt es meines Erachtens eine sachlich-kritische Analyse.

    Gruß,

  • Guten Morgen GW,

    ich möchte gar nicht ellenlang antworten, da wir vom Thread-Thema mittlerweile ein Stück weit abgewichen sind. Ihre Hinweise widersprechen meinen ja auch gar nicht, sondern präzisieren diese eher.

    Trotzdem ein paar wenige Ergänzungen:

    • zu 1) Im PSY-Bereich (ja, in der DRG-Welt läuft es anders) funktioniert (nach den Neuregelungen des PsychVVG) die Erlösbildung wie folgt: Krankenhaus A verhandelt mit den Krankenkassen individuell das Gesamtbudget, z.B. 20 Mio. EURO. Dieses ist allerdings nicht völlig frei verhandelbar, sondern es gelten die bekannten Bedingungen der Zwei-Säulen-Theorie. Anschließend wird dieses Budget auf das PEPP-Leistungsspektrum aufgeteilt. Dies ist nur noch bedingt verhandelbar. Das dann gefundene PEPP-Leistungsgerüst hat einen Casemix-Wert (z.B. in Summe der einzelnen PEPP's von 80.000 Bewertungsrelationen), der eben, wie Sie richtig beschreiben, vom InEK auf IST-Kosten-Basis der Kalkulationshäuser durchkalkuliert wurde. Budget geteilt durch Casemix = krankenhausindividueller Basisentgeltwert, im Beispiel also 250,- EUR. Insofern kann ich Ihrer Bemerkung zustimmen, wenn wir von einer nur bedingten Verhandelbarkeit des Basisentgeltwertes ausgehen.
    • zu 2) Ich arbeite in einem frei-gemeinnützigen Haus, insofern sind mir Ihre Anmerkungen nicht fremd... ;) Zu Ihrer Ausführung bzgl. der kommunalen Krankenhäuser: Sie haben die Geschichte um den Fall des Kreisklinikums Calw nicht zu Ende erzählt: Nach Rückverweisung des Falls vom BGH an das Berufungsgericht OLG Stuttgart hat dieses festgestellt (AZ 2U11/14 vom 23.03.2017), dass der Verlustausgleich des Landkreises Calw für seine Kreiskliniken kein Verstoß gegen EU-Wettbewerbsrecht war und er nicht nur zulässig, sondern auch notwendig, um die Versorgung der Bevölkerung im Einzugsgebiet zu gewährleisten ( siehe auch hier). Aber das nur am Rande: Schwierig wird es meiner Meinung nach vor allem dann, wenn eher das Gegenteil vorliegt, nämlich dass das kommunale Krankenhaus Erlöse erwirtschaftet, die in der Kommune zur Quersubventionierung anderer defizitärer Bereiche herhalten müssen. Krankenversicherungsbeiträge sollten nicht zweckentfremdet werden, das ist meine Botschaft. Und dies ist bei gemeinnützigen Häusern mit Einvernehmen noch am ehesten gegeben. Ihren weiteren Ausführungen zur nicht ausreichenden Investitionsfinanzierung der Bundesländer stimme ich zu.
    • zu 4, 1. Unterpunkt: Wenn Krankenkassen nicht erkennen wollen, dass es bei der Behandlung von psychischen Erkrankungen nicht um ein 'entweder oder' sondern um ein 'sowohl als auch' geht, dann kann ich den Krankenkassen (und ich habe selbst längere Zeit bei einer großen Krankenkasse gearbeitet) auch nicht helfen.

    MfG,

    ck-pku