DKR-Psych Version 2018 / PEPP 2018

  • Hallo,

    Ja, die stationsäquivalente Behandlung ist neu.

    Die Auflösung zu Ihrem Suchspiel steht aber im OPS auf den Seiten 10 und 11. Zumindest, was die Psychiatrie betrifft.

    Schönen Abend noch.

    dw-mhtr

    Mit freundlichen Grüßen,

    dw-mhtr


    Ihr seid ja alle bloß neidisch, dass nur ich die Stimmen höre....

  • Hallo,

    zu den neuen Codes 9-701/9-801 (Stationsäquivalente Behandlung) habe ich folgende Fragen:

    - sind die genannten Gruppengrößen in einer StäB realistisch (und umsetzbar)?

    - ist es denkbar dass Gruppentherapien gemeinsam mit Patienten, die nicht im Rahmen der StäB behandelt werden, im Krankenhaus durchgeführt werden und für die Ableitung der OPS 'Mischgruppen' entstehen, aus denen heraus OPS auf Basis von Therapieeinheiten für die einen und Therapiezeiten für die anderen Patienten ermittelt werden?

    Vielen Dank für ein paar Hinweise

    Loser

  • Guten Morgen Loser,

    bevor nun zu viel Zeit aufgewendet wird, Ihre Fragen detailliert mit Mutmaßungen zu 'beantworten', bitte ich, Folgendes zu bedenken:

    • StäB ist eine komplett neue Leistung ('Hometreatment' hat es bisher 'nur' im Rahmen von Modellprojekten einzelner Häuser im Bundesgebiet gegeben. Dieser Erfahrungsgehalt nutzt jedoch bezüglich Ihrer Fragen wenig, da die Rahmenbedingungen in den Modellprojekten heterogen sind/waren).
    • KIS-Hersteller sind z.Zt. aufrichtig bemüht, StäB programmtechnisch umzusetzen.

    Aber bedenken Sie doch, für wen StäB überhaupt in Frage kommt. Der 'klassische' Fall (jedenfalls der, der auf Tagungen immer wieder genannt wird) ist der psychotisch erkrankte Patient, der -krankheitsbedingt- nicht einsieht, dass er überhaupt krank bzw. stationär behandlungsbedürftig ist, der aber vom ambulanten Umfeld nicht mehr ausreichend betreut werden kann. Dieser Patient ist bisher also nicht ins Krankenhaus gegangen. Glauben Sie, dass diese Patientengruppe aus der StäB heraus sich auf Gruppentherapien (und dann auch noch in einer Klinik) einlassen wird? Ist es nicht eher so, dass wenn der Patient wieder 'gruppenfähig' ist, die Voraussetzungen für StäB von den Krankenkassen/dem MDK eher angezweifelt werden und eher auf (teil-) stationäre Integration gedrängt wird? Insofern dürfte meiner Einschätzung nach dieses OPS-Konstrukt sich jeder Praxis entziehen... Aber ich lasse mich gern eines Besseren belehren....

    Ein schönes Wochenende wünscht

    mfG,

    ck-pku

  • Guten Morgen,

    ich halte die StÄB für eine nachgerade irrsinnige Kopfgeburt, die einen weiteren Versuch darstellt, die Psychiatrie auszuhöhlen.

    Der Leistungsumfang ist schlicht nicht darstellbar. Die bisher in Rede stehenden Vergütungen sind ein schlechter Scherz. Ich begreife auch nicht, warum in Modellprojekten Leute daran arbeiten, die Grundlagen ihrer eigenen Existenz abzuschaffen.

    Es werden sich wie immer gutmeinende Leute finden, die versuchen, das zu erfüllen. Nach meinem Empfinden ist das zum Scheitern verurteilt.

    merguet

  • merguet,

    StÄB beinhaltet eben all das, was des Politikers und des "Sozialpsychiaters" Herz begehrt. Hört sich theoretisch ja auch gut an und ist ja schließlich zum Wohle des Patienten und "vorwärtsgerichtet". Praktisch gesehen ist es allerdings keine Kopf- sondern eine Totgeburt. Die Umsetzung wird bestenfalls von einzelnen Häusern mit ausreichend Finanzspielraum aus Prestigegründen durchgeführt, doch auf Dauer wird sich niemand dieses Preis-Leisungsverhältnis leisten können.

    Modellprojekte sind da ganz anders gestrickt und i.d.R. von Praktikern konzipiert. Es ist mir völlig schleierhaft und nur mit politischem Unverstand zu erklären, dass man nicht die Evaluation bestehender Modellprojekte abgewartet und sich stattdessen für diesen schilda-mäßigen Schnellschuß entschieden hat. Aber vielleicht brauchen wir im OPS einfach mehr Baustellen :)

    Schöne Grüße

    Anyway

  • Hallo


    [...] Die Krankenhausbehandlung umfaßt im Rahmen des Versorgungsauftrags des Krankenhauses alle Leistungen, die im Einzelfall nach Art und Schwere der Krankheit für die medizinische Versorgung der Versicherten im Krankenhaus notwendig sind, insbesondere ärztliche Behandlung (§ 28 Abs. 1), Krankenpflege, Versorgung mit Arznei-, Heil- und Hilfsmitteln, Unterkunft und Verpflegung; die akutstationäre Behandlung umfasst auch die im Einzelfall erforderlichen und zum frühestmöglichen Zeitpunkt einsetzenden Leistungen zur Frührehabilitation. Die stationsäquivalente Behandlung umfasst eine psychiatrische Behandlung im häuslichen Umfeld durch mobile ärztlich geleitete multiprofessionelle Behandlungsteams. Sie entspricht hinsichtlich der Inhalte sowie der Flexibilität und Komplexität der Behandlung einer vollstationären Behandlung.

    Durch die Gleichstellung der StäB mit der vollstationären Krankenhausbehandlung entstehen eine Reihe von organisatorischen, abrechnungstechnischen und vor allem rechtlichen Problemen, die noch in keinster Weise gelöst sind und letztlich wieder zu erheblichen Risiken vor Ort führen werden.

    Zur allgemeinen Krankenhausbehandlung (vollstationär!) gehören nach §2 BPflV

    "insbesondere

    • ärztliche Behandlung, auch durch nicht fest angestellte Ärztinnen und Ärzte, [OK]
    • Krankenpflege, [OK]
    • Versorgung mit Arznei-, Heil- und Hilfsmitteln, die für die Versorgung im Krankenhaus oder durch das Krankenhaus notwendig sind, [?]
    • sowie Unterkunft [???]
    • und Verpflegung [???]"

    (Strukturierung und Anmerkungen in eckigen Klammern durch mich)

    Was ist mir Miete und Essen? Was mit den Medikamenten? Wie ist es bei Heimbewohnern (theoretisch eine durchaus geeignete Patientengruppe) geregelt, welche Leistungen im SGB XI und welche im SGB V Bereich stattfinden. Wer übernimmt hier die Pflege, Heim oder Krankenhaus, und wie vergütet bzw. ausgeglichen? Lösungen sind durchaus vorstellbar, aber eben nicht geregelt, weder gesetzlich noch in der Vereinbarung der Selbstverwaltungspartner.

    Und nicht zu vergessen: Was fordert der MDK am Ende des Tages an durch das Krankenhaus ausgeführten Leistungen?

    Alles offen und damit zunächst einmal Risiko dessen, der hier eine solchermaßen undefinierte Leistung erbringt. Wenn überhaupt eine solche Leistung für ein Krankenhaus in Frage kommt, würde ich dringend dazu raten, die offenen Fragen in der Pflegesatzvereinbarung aufzunehmen und festzulegen.

    Ich denke auch, dass einige Kliniken das machen werden, weil sie meinen, dass es gemacht werden muss. Letztlich lassen sich die dargestellten handwerklichen Probleme auch mehr oder weniger lösen, aber es bleibt am Ende des Tages die Frage, ob es wirtschaftlich erbracht werden kann. Ist es politisch gewollt, dann müssen ggf. die Kassen tiefer in die Taschen greifen, ansonsten legt vermutlich das Krankenhaus drauf.

    Gruß

  • Guten Morgen,

    ich möchte für meine Person klarstellen:

    Das Problem an 'StäB' ist meiner Meinung nach nicht etwa die Idee des Hometreatments, denn dieser Idee kann ich viel Gutes abgewinnen. Das Problem ist eher der 'typisch deutsche' Versuch, diese Behandlungsform in das problembehaftete sektorale Korsett des deutschen Gesundheitswesens zwängen zu wollen. Und erst dadurch entstehen u.a. die Fragen, die die Krankenkassen beschäftigen und die GW in seinem o.g. Thread bennant hat (z.B. Hotelkosten, Abgrenzung zum SGB XI).

    Fachleute (so z.B. mehrfach der Sachverständigenrat zur Begutachtung der Entwicklung im Gesundheitswesen) weisen seit Jahren darauf hin, das die historisch gewachsenen, starren Sektoren (vollstationäre, teilstationäre und ambulante Versorgung aber auch Zuständigkeitsfragen zwischen den verschiedenen Sozialgesetzbüchern [also Kostenträgern]) überwunden werden müssen, um den Bedürfnissen von Leistungsbeziehern gerechter werden zu können.

    Und nun gibt es endlich eine gesetzlich verbriefte notwendige Leistung und nun wird 'der Bock zum Gärtner gemacht', in dem sich darüber beklagt wird, dass diese Leistung gar nicht in dieses sektorisierte System passt.

    Eine solche Argumentation, die zu gern von Krankenkassenvertretern ins Feld geführt wird, nützt den betroffenen Patienten gar nicht und wirkt zynisch.

    Dabei wäre die Lösung doch so 'einfach': Den versorgungspflichtigen psychiatrischen Plankrankenhäusern ein Regionalbudget gewähren und die Häuser nach therapeutischen (und natürlich auch Kosten-) Gesichtspunkten entscheiden lassen, wer welche Form der Hilfe bekommt...

    In Schleswig-Holstein am Klinikum Itzehoe (bei Prof. Dr. med. Arno Deister [DGPPN-Präsident]) wurden sehr gute Erfahrungen gemacht, die auch hinsichtlich der Wirksamkeit für Patienten mehrfach wissenschaftlich untersucht wurden (s. hier). U.a. auch das Südharz-Krankenhaus Nordhausen (Frau Dr. med. Bettina Wilms) beschäftigt sich intensiv mit dieser Finanzierungsform (s. hier).

    Die Hoffnung bleibt, dass sich Sachverstand eines Tages durchsetzt und alle Beteiligte so mutig werden, Neues zu wagen...


    MfG,

    ck-pku

  • Guten Morgen,

    es mag in einer idealen Welt ein Weg sein, Menschen im häuslichen Umfeld intensiv medizinisch zu betreuen. Das würde auch in der Sicherung somatischer Behandlungserfolge so manchen Patienten vor dem Verfall und Absturz bewahren. Die Frage ist, mit welchen Ressourcen man das umsetzen will und was die Gesellschaft sich das kosten lassen will.

    Derzeit ist zu beobachten, dass die Psychiatrie von allen Seiten unter Feuer genommen wird. In vielen Fällen geht es dabei um Kostensenkung, es geht aber auch um Misstrauen, Ablehnung und Generalvorwürfe. Das Interesse der Kostenträger an StÄB liegt m.E. darin, mittelfristig die stationäre Psychiatrie zu schwächen, da Sie auf alle Patienten gesehen zu teuer ist.

    Die Pychiatrie leidet unter Dauerbeschuss von mehreren Seiten:

    Die Politik wünscht Transparenz in der Psychiatrie und behauptet, dass über die PEPP und die damit verbundenen Kodierungen von Leistungen eine solche hergestellt wird, das ist Unsinn. Das Ergebnis ist ein bürokratischer Overkill, hier werden Ressourcen gebunden, die an den kranken Menschen gehören.

    Kostenträger versuchen über den MDK, die Erlöse streitig zu stellen. Prüfquote vor PEPP: 3% Prüfquote jetzt: 20% mit steigender Tendenz. Das entzieht uns auf Dauer den finanziellen Boden.

    Kostenträger beeinflussen die Richtungsentscheidungen der Politik.

    Die Politik setzt auf sektorübergreifende Versorgung, ohne je dafür zu sorgen, dass die Sektoren politisch wirksam aufgelöst werden (zu beobachten auch in der Somatik: z.B. ASV oder auch Rezeptierung durch KH).

    Die Politik lässt in vielen Entscheidungen ein erhebliches Misstrauen gegen das Tun in der Psychiatrie durchscheinen.

    Die Rechtsprechung legt die Behandlungsoptionen in Ketten. Das Verbot von Zwangsbehandlungen führt zu grotesken Situationen und Patientengefährdungen. Jahre- bis jahrzehntelange stabile Krankheitsverläufe kippen, die Menschen stehen schutzlos da, alles unter dem Deckmantel angeblicher Freiheit und das in einer Zeit, in der die Behandlungsoptionen und Medikamente noch nie so gut waren.

    Wenn dann nach einer Messerattacke in einer Innenstadt feststeht, dass es sich nicht um einen religiös motivierten, sondern psychisch kranken Täter handelt, schreiben die Medien allen Ernstes: Entwarnung

    Hinzu kommen die z.Z. grotesken Forderungen an die Ausgestaltung der Akutpsychiatrie (Verbot der Kameraüberwachung, Einrichtung von W-LAN Zonen, Mindestpersonalausstattungen) etc.

    Die Psychiatrie in der klassischen Form ist eine bedrohte Spezies. Ich sehe die StÄB nur als einen weiteren Stein, den man aus dem Brunnen abträgt.

    Gruß

    merguet