Es schlägt 13 oder besser 48 Stunden durchgehende Beatmung für das Weaning

  • Der MDK hat mit seiner neuen KDE 584 wieder ein Thema in den Mittelpunkt gesetzt, welches wirklich so langsam aber sicher nicht mehr hinnehmbar ist.

    Bisher war mein Kenntnisstand, dass der MDK nur dann ein Weaning anerkennt, wenn zuvor mindestens 24 Stunden durchgehend invasiv beatmet worden ist.

    Jetzt werden sogar 48 Stunden durchgehendende Beatmung gefordert.

    In den Kodierrichtlinie findet sich dagegen keine Aussage dazu, und medizinisch fachlich betrachtet ist weder die 24 Stunden - noch die 48 Stunden-Forderung haltbar.

    Richtig ist zwar, dass ein Weaning einfacher ist bei kürzeren Beatmungsdauern. Das führt allerdings nicht dazu, dass ein Weaning medizinisch nicht erforderlich ist, wenn die Beatmung zuvor weniger als 24 Stunden bzw. 48 Stunden angedauert hat. Die Notwendigkeit einer Entwöhnung ergibt sich aus anderen Faktoren.

  • Hallo MCO,

    Die KDE 584 ist wahrscheinlich nur eine Übergangslösung, bis das BSG über das dort anhängige Verfahren zum Weaning entscheidet. Ob es dann wieder 13 schlägt oder besser wird, bleibt abzuwarten.
    Schade, dass die Selbstverwaltung es nicht hingekriegt hat, diese wichtige, streitbehaftete Problematik medizinisch zu klären!

    Mit freundlichen Grüßen

    Breitmeier

    Einmal editiert, zuletzt von Breitmeier (14. Oktober 2017 um 23:23)

  • Ich kann und werde das eben nicht so locker sehen wie Sie.

    Weaning ist etwas was klar und deutlich medizinische Notwendigkeiten aufweist. Diese kann von mir aus der MDK auch gerne prüfen. Das ist auch das gute Recht was dann der MDK hat bzw. die Krankenkassen.

    Wobei ich auch noch nie erlebt habe, dass ein Weaning alleine aus wirtschaftlichen Überlegungen durchgeführt worden ist, was natürlich zu Recht angreifbar wäre.

    Diese Notwendigkeit in der Abrechnung allerdings anhand von vorgehenden Beatmungsstunden festzumachen ist eben nicht nur fachlich falsch, es ist eine reine Willkür von Seiten des MDKs, die auf keiner einzigen realen Grundlage steht.

  • Moin,

    ich verstehe eh nicht, warum die Beatmungszeiten für die DRG Ermittlung herangezogen werden. Ich sähe es am Liebsten, wenn jede Beatmungsstunde als ZE bezahlt werden würde. ICU Scoring als Trenner reicht.

    Bisher konnte mir niemand erklären warum wir für einen Fall mit 95 Beatmungsstunden (DRG gerundet) ca 35.000 € bekommen, für den gleichen Fall mit 96 Stunden über 135.000 €. Das ist keine Relation.

    300 € pro Stunde (keine Ahnung wie viel eine Beatmungsstunde kostet, werfe einfach den Wert in den Raum) und gut ist.

    stellv. Leitung Medizincontrolling
    Fachwirt Gesundheits- und Sozialwesen (IHK)
    MDA

  • Hallo Papiertiger,
    die Idee pro Stunde wird dann aber immense Probleme machen - wie begründen Sie denn die Beatmungspflicht der letzten Stunden? das wird ein Streit und 1h weniger = keine AWP etc....schwierig...
    Die Intervalle könnten vvlcht. etwas angepasst werden, ja; oder das system;-)

    Gruß
    rokka

  • Hallo rokka,

    was meinen Sie wo härter gekämpft wird, und was für ein KH (oder auch eine KK) finanziell schwerer zu verkraften ist:

    eine Beatmungsstunde, bei der es um maximal 600 € (inkl. Aufwandspauschale) geht, oder eine Beatmungsstunde bei der es um 100.000 € geht?

    Und was die Notwendigkeit angeht: wenn es vernünftig dokumentiert ist, gibt es eigentlich keine Probleme. Ich habe schon davon gehört, dass es Gutachten geben soll, wo der GA behauptet die Beatmung wäre nicht notwendig gewesen, aber persönlich habe ich so eins noch nicht gesehen. Vor allem lehnt sich ein Arzt der den Patienten gar nicht behandelt hat m.E. ziemlich weit aus dem Fenster.

    Wie gesagt, ein ZE für die Beatmung und das ICU Scoring für den DRG Split (vielleicht noch etwas verfeinern).

    Viele Grüße

    stellv. Leitung Medizincontrolling
    Fachwirt Gesundheits- und Sozialwesen (IHK)
    MDA

  • Ich habe schon davon gehört, dass es Gutachten geben soll, wo der GA behauptet die Beatmung wäre nicht notwendig gewesen, aber persönlich habe ich so eins noch nicht gesehen

    Hallo Papiertiger,
    ich könnte Ihnen da gerne welche zeigen.

    Herzliche Grüsse aus Mittelfranken
    E. Horndasch