endgültiger Entlassbrief - Entlassmanagement

  • Hallo zusammen,

    seit dem 01.10.2017 gilt ja, wie allseits bekannt, das Entlassmanagement.
    Im Rahmen dieses sind die Krankenhäuser dazu verpflichtet, dem Patienten bei Entlassung den Entlassbrief bzw. mind. einen vorläufigen Entlassbrief auszustellen und mitzugeben (siehe hierzu Rahmenvertrag § 9 Abs. 1).
    In dem erwähnten Paragraphen wird ebenfalls geregelt, welche Informationen ein Entlassbrief beinhalten muss, allerdings kann ich keine Information darüber finden, bis wann der endgültige Entlassbrief ausgehändigt werden muss.

    Gibt es eine Frist, bis wann der endgültige Entlassbrief ausgestellt werden muss?

    Herzlichen Dank!

    Liebe Grüße

  • Hallo Anna315,
    nach meinem Kenntnisstand gibt es bislang keine gesetzlich oder vertraglich konkret festgeschriebene Frist, die berufsrechtlichen Vorgaben bzw. Landesverträge sehen nur auslegungsfähige Begriffe wie "unverzüglich", "umgehend", "rechtzeitig" vor, was letztlich bedeutet, dass es auf den Einzelfall ankommt. Wenn halt noch ein Laborbericht o.ä. fehlt, sollte die Erstellung innerhalb weniger Tage möglich sein. Die Praxis, dass die Briefe oftmals erst mehrere Wochen nach Entlassung versandt werden, wurde immer mal wieder kritisiert, bislang aber m.W. ohne Auswirkung auf die zwingenden Vorgaben. Im Haftungsfall kann so etwas natürlich dennoch virulent werden, wenn ein Gericht hier eine schuldhafte Verzögerung der Weitergabe wichtiger Informationen feststellen sollte.

    Beste Grüße,
    RA Berbuir