Kontroll-Koloskopie nach Kolon CA

  • Guten Morgen liebe Experten

    Folgende Situation:
    Bei Pat. wurde im November 2016 ein Teil des Kolon aufgrund von Kolon-CA resektiert.
    Im August 2017 wurde er wieder zur geplanten Kontroll-Koloskopie vorstellig, diese lieferte, bis auf eine Divertikulitis, ein gutes Ergebnis.

    Ist nun weiterhin das Kolon CA als HD zu definieren, da die Kontrolle ja aufgrund der Darmresektion durchgeführt wurde, oder ist die Divertikulose die HD? Die Versicherung empfiehlt in ihrer Meldung der Auffälligkeit, dass T81.4 Infektion nach Eingriff als HD zu verschlüsseln ist. Meiner Meinung nach liegt die Versicherung damit völlig falsch.

    Beste Grüße aus dem Ruhrgebiet

  • Hallo decu,

    HD ist hier das Ca, wenn es eine Kontrolle bei ansonsten beschwerdefreiem Pat. war. Die Divertikulose/-itis wäre ND, falls nicht nur Zufallsbefund, sondern mit therapeutischer Konsequenz. T81.4 auf keinen Fall, da die -itis spezifischer wäre.

    Gruß,
    fimuc

  • Ich würde es anders sehen: Erstens stellt sich für mich die Frage, warum eine Kontroll - Colo überhaupt stationär erfolgt ist und zweitens wäre nach abgeschlossener Krebstherapie m.E. Die C- Diagnose eher nicht HD sondern z.B die Z08.0
    Divertikulitis und T81.4 kämen für mich eher nicht in Betracht.

    Mit freundlichen Grüßen

    Breitmeier

  • Hallo Herr Breitmeier,

    kann die Krebstherapie ein gutes halbes Jahr nach der Operation wirklich schon als "abgeschlossen" gelten?
    Habe das so noch nie gesehen, aber im Einzelfall ist natürlich alles möglich.

    Gruß
    fimuc

  • Hallo decu!

    Die spezielle DKR 0201n sagt, dass der Malignom-Kode als Hauptdiagnose für jeden Aufenthalt zur Behandlung und Diagnostik (inkl. Staging) anzugeben ist, bis die Behandlung endgültig abgeschlossen ist, auch wenn das Malignom bereits operativ entfernt wurde.
    Dementsprechend wäre das Kolon-Ca die Hauptdiagnose.
    Weiterhin besagt die 0209d, dass ein Anamnese-Kode zugewiesen wird, wenn man von einer definitiven Heilung ausgehen kann. Dementsprechend wäre Z08.- als HD anzugeben und Z85.- als ND.
    Ich kenne mich mit Kolon-CAs nicht sehr gut aus, aber ich habe mal gehört, dass von einer definitiven Heilung erst nach ca. 3 Jahren ohne Rezidiv ausgegangen werden kann. Wenn dies so korrekt ist (bitte unbedingt mit Ihren Ärzten besprechen), fällt zweitere Variante raus und das Kolon-Ca ist HD.

    Die Divertikulitis ist meiner Meinung nach ein Zufallsbefund, für den es keinen Aufwand gab. Dementsprechend wäre sie gar nicht zu kodieren. Hat dieser Befund eine therapeutische Konsequenz ist er als Nebendiagnose kodierbar, aber dann nicht als T81.4 sondern als K57.32

    VG wurmilein

    Manchmal bist du die Taube und manchmal das Denkmal. :whistling:

  • Hallo decu!

    Die spezielle DKR 0201n sagt, dass der Malignom-Kode als Hauptdiagnose für jeden Aufenthalt zur Behandlung und Diagnostik (inkl. Staging) anzugeben ist, bis die Behandlung endgültig abgeschlossen ist, auch wenn das Malignom bereits operativ entfernt wurde.
    Dementsprechend wäre das Kolon-Ca die Hauptdiagnose.
    Weiterhin besagt die 0209d, dass ein Anamnese-Kode zugewiesen wird, wenn man von einer definitiven Heilung ausgehen kann. Dementsprechend wäre Z08.- als HD anzugeben und Z85.- als ND.
    Ich kenne mich mit Kolon-CAs nicht sehr gut aus, aber ich habe mal gehört, dass von einer definitiven Heilung erst nach ca. 3 Jahren ohne Rezidiv ausgegangen werden kann. Wenn dies so korrekt ist (bitte unbedingt mit Ihren Ärzten besprechen), fällt zweitere Variante raus und das Kolon-Ca ist HD.

    Die Divertikulitis ist meiner Meinung nach ein Zufallsbefund, für den es keinen Aufwand gab. Dementsprechend wäre sie gar nicht zu kodieren. Hat dieser Befund eine therapeutische Konsequenz ist er als Nebendiagnose kodierbar, aber dann nicht als T81.4 sondern als K57.32

    VG wurmilein

    Ich kann mich da nur anschliessen, wenn das CA der Grund für den KH Aufenthalt ist, ist die K57.32 nur ND.

    schönes Wochenende Allen hier

    mfG
    ZEsucher :)

  • Hallo Herr Breitmeier,

    kann die Krebstherapie ein gutes halbes Jahr nach der Operation wirklich schon als "abgeschlossen" gelten?
    Habe das so noch nie gesehen, aber im Einzelfall ist natürlich alles möglich.

    Gruß
    fimuc

    Hallo fimuc,

    Die Frage kann uns nur decu beantworten. Ich habe es angenommen, weil in der Frage nichts anderes erwähnt wird als eine Kontrolle nach Darm-OP. Es könnte aber auch ein C-Kode richtig sein.

    @ wurmilein: Die Therapiedauer bei Karzinomen ist sehr unterschiedlich, eine feste Grenze von z.B. 3 Jahren gibt es nicht. Manche Krebse sind mit einer OP ausgehandelt, beim Brustkrebs dagegen können 10 Jahre antihormonelle Therapie gegeben werden, während derer C50 kodiert wird.
    Die DKR 0201 fokussiert auf den Abschluss der Behandlung, nicht auf eine „wahrscheinliche Heilung“ oder eine bestimmte Zeitspanne der Rezidivfreiheit.

    Mit freundlichen Grüßen

    Breitmeier

  • Hallo decu,

    die Kodierung der Divertikulitis mit T81.4 (Infektionn nach einem Eingriff) als Hauptdiagnose ist sicher falsch, weil es sich bei einer Divertikulitis zwar um eine entzündliche Erkrankung handelt, diese aber nicht Komplikation der Operation ist.

    Wurde die Coloskopie im Rahmen der Tumornachsorge (Sie schreiben "geplante Kontrollcoloskopie") durchgeführt, ist m.E. unter Beachtung der DKR 0201 das Coloncarcinom als Hauptdiagnose zu kodieren.

    ... Die C- Diagnose eher nicht HD sondern z.B die Z08.0 ...

    Die Z08.0 (Nachuntersuchung nach chirurgischem Eingriff wegen bösartiger Neubildung) beschreibt die erfolgte Maßnahme inhaltlich zutreffend. Dem steht aber die DKR 0201 entgegen, nach der das Coloncarcinom als Hauptdiagnose zu kodieren ist. Die DKR stehen über dem ICD.


    Die DKR 0201 fokussiert auf den Abschluss der Behandlung, nicht auf eine „wahrscheinliche Heilung“ oder eine bestimmte Zeitspanne der Rezidivfreiheit.

    Die DKR 0201 nicht, aber die DKR 0209 fokussiert auf eine definitive Heilung, so dass der Anamnesekode Z85.- nach knapp 1 Jahr hier nicht in Frage kommt.

    Durch das Junktim zwischen Z08.- und Z85.- mit der vorangehenden Klarstellung, dass bei der Z85.- die Voraussetzung gegeben sein muss, von einer definitiven Heilung ausgehen zu können, kommt die Z08.- als HD nach dieser DKR m. E. nicht in Frage.

    Viele Grüße

    Medman2

  • Lieber Medman2,

    Die DKR 0209 sagt nur aus, wann Z 85 und Z08 zu kodieren sind. C- Kodes werden dort nicht erwähnt.
    Auch die DKR 0209 fokussiert darauf, ob die Behandlung abgeschlossen ist ( Da die Feststellung eigentlich nur retrospektiv möglich ist, wird die Unterscheidung eher „klinisch“ auf der Basis einer fortgesetzten Behandlung des Malignem als nach einem festgelegten Zeitrahmen getroffen.
    In Fällen, in denen die Behandlung des Malignoms endgültig abgeschlossen ist, ist ein Kode aus Z85.– Bösartige Neubildung in der Eigenanamnese als Nebendiagnose zuzuweisen...)

    Und wenn in der Nachuntersuchung kein Tumor mehr nachweisbar ist, soll Z08 als HD kodiert werden.
    Deshalb wäre meine Frage an decu: Wird der Patient noch Chemo- oder strahlentherapeutisch oder sonstwie wegen des Colon- CA behandelt oder nicht?

    Volle Zustimmung übrigens hinsichtlich der Nichtkodierung von T81.4

    Mit freundlichen Grüßen

    Breitmeier

  • Hallo Herr Breitmeier,

    0209 - Teil 1 sagt nach meinem Verständnis, dass ein Z85.-Kode - nur - dann zugewiesen wird, wenn von einer definitiven Heilung auszugehen ist.

    0209 - Teil 2 sagt, dass der Z08-Kode als HD nur dann zuzuweisen ist, wenn Aufnahme zur Nachuntersuchung erfolgte und diese ohne Tumornachweis war. Zudem ist ein Z85-Kode als ND anzugeben, der wiederum gemäß 0209 - Teil 1 nur bei zu unterstellender definitiver Heilung vergeben werden darf.

    Daraus folgt nach meinem Verständnis, dass bei einer stat. Behandlung z.B. zum Restaging, bei dem kein Tumor mehr nachgewiesen wird, jedoch nicht von einer definitiven Heilung auszugehen ist, der Z08-Kode als HD nicht in Frage kommt.

    Oder andersrum: Der Z08-Kode bei Nachuntersuchung ohne Tumornachweis kommt nur dann als HD in Frage, wenn auch der zusätzlich als ND geforderte Z85-Kode zulässig ist, weil von einer definitiven Heilung ausgegangen werden kann. Erst dann greift die DKR 0201 nicht mehr, nach der bei jeder Malignombehandlung ein Malignomkode anzugeben ist.

    Oder denke ich da falsch?

    Viele Grüße

    Medman2

  • Hallo Medman2,

    Natürlich denken Sie nicht falsch ! Ich kann nur das Junktim ( Z08 geht als HD nur, wenn Der Pat als geheilt gilt) so nicht aus der DKR 0209 ableiten. Entscheidend ist für mich die im Regelfall einfach zu beantwortende Frage, ob die Behandlung abgeschlossen wurde oder nicht. Behandlung verstehe ich in diesem Zusammenhang als Tumortherapie, also OP ( inkl. Bereits geplanter Folgeoperationen gemäß DKR 0201), Chemo, Radiatio, Hormontherapie oder Antikörper.

    Grundvoraussetzung ist natürlich ein klinischer R0 Status.

    Entscheidend im konkreten Fall wäre also für mich, ob es sich bei der Kontroll-Colo um eine übliche Nachsorgeuntersuchung handelt ( dann Z08) oder um ein Restaging z.B. Nach neoadjuvanter Chemotherapie ( dann C-Kode).

    Ich hoffe ja immer noch auf ein paar Zusatzinformationen von decu...

    Mit freundlichen Grüßen

    Breitmeier