Wiederaufnahme bei Komplikation

  • Guten Tag!

    Folgende Frage: Ein Patient wird am Glutealabszess operiert und 2 Tage später entlassen. Am Folgetag erfolgt die Wiederaufnahme internistisch mit Pneumonie. Diese wird von den Kollegen wegen des Voraufenthaltes als nosokomial definiert. Der MDK fordert daher die Fallzusammenlegung wegen Komplikation im Zusammenhang mit der chirurgischen Behandlung.

    Bei meiner Recherche bezüglich Wiederaufnahme bei Komplikation habe ich keine eindeutigen Antworten hierzu gefunden. Es heißt: "...wegen einer in den Verantwortungsbereich des Krankenhauses fallenden Komplikation im Zusammenhang mit der durchgeführten Leistung innerhalb der oberen Grenzverweildauer..."

    Rein gefühlsmäßig würde ich als Komplikation nur eine Wundheilungsstörung/Infektion/Blutung, also etwas, was direkt mit der chirurgischen Behandlung zu tun hat, als solche anerkennen. Sehe ich das falsch? Bitte um Hilfe X/

  • Hallo CodeRed,

    Das BSG hat nach meiner Interpretation den Komplikationsbegriff eher weit ausgelegt und dem KHS die Beweislast aufgebürdet, dass es sich um keine Komplikation handelte bzw. Dass ein Dritter dafür verantwortlich war.

    Ich denke wegen des sehr engen Zeitbezugs von einem Tag wird Ihnen das hier sehr schwer fallen ( war die Pneumonie eventuell retrospektiv auch schon bei Entlassung erkennbar?).

    Außerdem liegt unstrittig nach RKI Kriterien eine Nosokomiale Pneumonie vor, die auch obligat mit U69.00 verschlüsselt werden muss.

    Schließlich können Komplikationen auch aus der Narkose oder einer Arzneimittel Therapie stammen, sie müssen also nicht zwingend chirurgischer Natur sein.

    Das ist aber nur meine persönliche Meinung, bin gespannt wie andere das sehen.

    Mit freundlichen Grüßen

    Breitmeier