Qualifizierter Entzug

  • Liebe Kodiergemeinde,
    der qualifizierte Entzug bei Alkoholikern ist derzeit nicht adäquat abbildbar und Gegenstand eines Änderungsantrages beim InEK. Momentan finden sich diese Leistungen in V60Z und V62A, wobei (nur) die Haupt-ICD F10.2 in die V62A führt. Kann mir jemand von der medizinisch-inhaltlichen Seite erklären, welche Patienten wohin gehören? Die DKR hilft mir hier nicht weiter.
    Danke und freundliche Grüße aus Halle!?(