neue Abrechnungs- und Verlegungsregeln ab 2004 ?

  • Liebe Kollegen,

    in der Verordnung zum Fallpauschalensystem (KFPV) sind die Abrechnungs- und Verlegungsregeln definiert. Nach meinem Kenntnisstand gelten diese aber nur für das Jahr 2003 und sollen von den Selbstverwaltungspartnern für 2004 weiter entwickelt werden.

    Wer kennt denn den aktuellen Stand dieser Verhandlungen ?

    Herzliche Grüße
    Elrip

  • Hallo,

    es gibt keine neuen Regeln. Die Partner (?) der Selbstverwaltung sind sich etwas uneins. :strauss: Am 10.06. findet eine letzte(?) Sitzung statt (Information vom 2. DRG-Forum 22./23.05.). Bei Nichteinigung hat das BMGS klare Regeln vorgesehen im FPÄndG. Wir bekommen also noch diese Regeln, früher als 2003. So oder so.

    Gruß

    B.Domurath
    Bad Wildungen

  • Hallo zusammen,

    auf dem 2.nationalen DRG - Forum in Berlin zeigten die Selbstverwaltungspartner mal wieder das gewohnte Bild der (Un)einigkeit und es stimmt, dass die Verhandlungen zu den G-DRG 2.0 evtl. am 10.06.2003 scheitern.
    Dann muss das BMGS ran und die Sache durchbringen. Letztes Jahr gehörte ich zu dem Kreise der "Experten", die dort dann dieses Jahr wohl wieder eingeladen werden und die Leute tatkräftig - weil (fast) ohne standespolitische Scheuklappen - unterstützen.

    Allerdings gibt es zu den Abrechnungsregeln ausnahmsweise keinen Streit in der Selbstverwaltung, so dass diese wohl im wesentlichen unverändert bestehen bleiben.

    Die Knackpunkte dieses Jahr:

    - Vergütung teilstationärer Leistungen
    - Umfang und Art der Zusatzentgelte
    - Alternativen der Weiterentwicklung, wenn das datengetriebene
    Verfahren
    versagt: Dürfen Experten befragt werden, oder ist
    das dann gleich Lobbyismus... (W.D. Leber, Berlin 23.05.2003)
    ?
    - diverse Kleinigkeiten, wie der schöne Begriff Wiederkehrer
    :-p

    Also, Sie können davon ausgehen, dass im Falle einer Ersatzvornahme das BMGS zwar die neue Verordnung schreibt, die Abrechnungsregeln aber quasi unverändert bleiben (da gäbe es zwar Anpassungsbedarf, der BMGS macht aber die Ersatzvornahme explizit nur für Bereiche, in denen keine Einigung durch die Selbstverwaltungspartner erzielt wurde

    Wenn's was neues gibt, erfahren Sie es sicher hier im Forum am schnellsten :look:

    Gruss
    Michael Wilke :smokin: