Bei angiologischen Interventionen bei peripherer AVK wird bei uns zur selektiven Thrombolyse das Medikament Actilyse (Alteplase, rt-PA) verwendet. Nach Aussage unseres leitenden Arztes wie in sehr vielen anderen Kliniken auch.
Ein findiger MDK-Gutachter hat jetzt die entsprechende schweregradsteigernde Prozedur als Off Label Use gestrichen mit dem Argument, das Medikament sei nur für die Lyse bei Infarkt, Schlaganfall und Lungenembolie zugelassen, was die Rückfrage beim Hersteller leider bestätigt. Die Prozedur als solche wurde unzweifelhaft erbracht, das wurde im Gutachten auch bestätigt.
Meine heutige Internetrecherche hat ergeben, dass Actilyse in vielen Kliniken mit dieser Indikation angewendet wird und sogar Eingang in Lehrbücher und in die Leitlinie der DGG "Der akute periphere Arterienverschluss" gefunden hat. Man kann es daher guten Gewissens als gängige Praxis bezeichnen.
Macht es Sinn hier zu widersprechen und es unter dem Eindruck des aktuellen BSG-Urteils zu Off Label Use auf eine Klage ankommen zu lassen? Oder lieber gleich dem Angiologen empfehlen, wieder zur alten Urokinase zurückzukehren.
Grüße aus Frankfurt