Fallzusammenführung bei Selbstzahler mit Komplikation

  • Sehr geehrte Damen und Herren,

    bei uns wurde ein Selbstzahler behandelt, der anschließend innerhalb der OGVD zweimal aufgrund von Komplikationen behandelt werden musste. Die Fallzusammenführung der 3 Fälle wurde durchgeführt. Daraus resultiert natürlich eine sehr viel höhere Rechnung als im Vorhinein kalkuliert wurde.

    Kann auf Grundlage des §52 SGB V die komplette DRG gegenüber der Krankenkasse abgerechnet werden?

    Über eine Rückmeldung würde ich mich freuen.

    Vielen Dank im Voraus und noch einen schönen Tag!

    MfG

    Jai

  • Hallo Jai,

    da müssten Sie den Fall doch etwas genauer darstellen, Sie sprechen von einem Selbstzahler, wollen aber mit der GKV abrechnen (meinen Sie evtl. einen GKV-Versicherten, der die Kostenerstattung gewählt hat?), und führen dann noch § 52 SGB V (Selbstverschulden) an, ohne genau darzustellen, worin die Komplikationen bestanden bzw. was dem Patienten zuzurechnen sein soll. Allgemein ist jedenfalls festzustellen, dass § 52 nur das Innenverhältnis zwischen Versichertem und GKV betrifft, die Kasse kann Ihrer Forderung daher nicht das Selbstverschulden des VN entgegenhalten, sondern muss erst Sie bezahlen und kann dann versuchen, sich die Kohle anteilig bei Ihrem VN zurückzuholen.

    MfG, RA Berbuir