Aufwendige intensivmedizinische Komplexbehandlung ab 2018

  • Nachtrag:

    Übrigens ist es durchaus im allgemeinen Interesse, dass die Erlöse entsprechend der Kosten verteilt werden und wirklich nur diejenigen Patienten den "aufwändigen" Intensivkode bekommen, die auch entsprechend teuer sind. Denn nur wenige wirklich teure Fälle hoch zu vergüten, macht dem Gesamtsystem wenig aus. Dagegen führt eine Überbewertumg von relativ vielen Fällen (indem mit den teuren Fällen kalkuliert wird, aber weit mehr Fälle entsprechend kodiert und abgerechnet werden) dazu, dass den anderen Fällen im System Geld entzogen wird.

    Gruß

  • Danke für die Kommentare, Vor allem Herrn Horndasch's HInweise sind wahrlich ernst zu nehmen - Thema Dokumentation etc.

    Hat jemand von Euch schon perspektivisch die OPS-Schlüssel präemptiv gegen den einfachen ausgetauscht und das Szenario mal simuliert? Ich bin mal gespannt , über welche Casemixdimensionen wir hier reden.

    Sieht wieder mal nach Überstunden nächste Woche aus; wir hatten bereits diese Woche intern den Begriff "kardiovasculäre" Eingriffe diskutiert. Schwammige Äußerungen, definieren die (alle) Bedingungen letztendlich der MDK?

    Allen ein schönes Adventswochenende!

    Genießen Sie den Stollen und den Glühwein...

  • Hallo dotcom99,

    da wir gerade ein Tool für derartige Simulationen entwickeln, habe ich diese Problematik bereits vor kurzem für ein nicht-universitäres 1000-Betten-Haus durchgespielt. Im Ergebnis führte die Änderung von 8-98f zu 8-980 dort zu einem Verlust von im Mittel ca. 0,33 Casemix-Punkten (gerechnet über alle Fälle mit intensivmedizinischer Komplexbehandlung), wobei der Effekt in kleineren Häusern möglicherweise anders ausfällt... Wenn Sie Interesse an dem Simulations-Tool haben, können Sie mich gerne per PN kontaktieren.

    Viele Grüße,

    B. Liebermann

  • Bezüglich der Simulation: Wir können hier, je nach Haus, von siebenstelligen Beträgen reden, die beiden OPS-Schlüssel lassen sich ja schön überleiten. Dabei sind es nur relativ wenige Fälle, die im Erlös einbrechen, die aber richtig.

    Viele Grüße,

    V. Blaschke

    _____________________
    Dr. med. Volker Blaschke

  • Hallo,

    meint der ITS-OPS bei "intrakranielle Druckmessung" hier eher die ein-/mehrmalige Messung wie unter 1-204.0

    ODER

    die Möglichkeit zur Implantation von (dauerhaften) Sonden zur Druckmessung 5-029.10 / .11 ??

    Die Aufzählung der anderen Verfahren (Beatmung, Monitoring, Dialyse, Endoskopie, Echo) spricht m. M. nach eher für die 1-204.0.

    Der Zusammenhang mit dem Hybrid-OP eher für das andere Verfahren...

    Ideen - Meinungen - Vorschläge ?

    Vielen Dank.

    Winterliche Grüße aus Sachsen

    D. Zierold

    Liebe Grüße aus Sachsen
    D. Zierold

  • Hallo,

    mündlich meinte DIMDI, dass auch die Möglichkeit der Drucksondeneinlage gegeben sein muss.

    Habe dies aber nicht schriftlich.

    Gruß

    B.W.

  • Guten Tag,

    wie sieht es aus bei einem Überlieger Patient, der bsp. November 2017 - Mai 2018 im KH lag und die Komplexprozedur im Januar 2018 kodiert wird und das KH die Voraussetzungen zur Komplexbehandlung aber erst ab 01.02.2018 erfüllt ? Welches Datum wäre maßgebend?

    die Kodierrichtilinien aus 2017 (da wurde der Patient aufgenommen) ?

    01.01.2018 (die Voraussetzungen gelten ab diesem Datum) ?

    Oder das Datum, ab dem das KH die Voraussetzungen erfüllt ?

    vielen Dank für die Antworten

    nails

  • Hallo Nails,

    da würde meiner Meinung nach §1 der FPV greifen:

    "Die Fallpauschalen werden jeweils von dem die Leistung erbringenden Krankenhaus nach dem am Tag der voll- oder teilstationären Aufnahme geltenden Fallpauschalen-Katalog und den dazu gehörenden Abrechnungsregeln abgerechnet."

    Lieben Gruß,

    MedCo-Smutje

  • Hallo Nails,

    wenn Ihr Krankenhaus vor dem 1.2.18 die Kriterien zur Abrechnung der Komplexbehandlung nicht erfüllte, können Sie es vor diesem Datum auch nicht abrechnen, denke ich.

    Also würde ich die Punkte ab 1.2. abrechnen.

    Viele Grüße

    Anne

  • Hallo,

    maßgebend für die Kodierung des Falles ist das Aufnahmedatum ins Krankenhaus;

    auch wenn der Pat. erst 2018 auf die Intensivstation aufgenommen wurde, gilt der OPS 2017.

    Gruß

    B.W.

  • Hallo Nails,

    um meine Vorredner zusammenzufassen: Sie rechnen nach den Vorgaben der DKR bzw. des OPS-Kataloges des Jahres 2017 ab, sprich falls es ab 2018 Verschärfungen gab, die Ihr KH nicht erfüllt, ist dies für diesen Fall irrelevant. Soweit Ihr KH die sog. Strukturmerkmale des OPS Stand 2017 erst zum 01.02.2018 erfüllte, dürfen sie auch erst ab diesem Datum die Punkte berücksichtigen.

    MfG, RA Berbuir