Beeinflussung der DRG durch Änderung der VWD

  • Hallo zusammen,

    ich habe Kollegen, welche mich manchmal ganz schön verunsichern.....an der Zahl 3 davon. Die DRG ist ja eine diagnosebezogene Fallgruppierung. Diese wird meines Wissens nach vom Grouper gebildet und je nachdem, was man für eine HD, ND´s und OPS kodiert hat, eingruppiert. Eine Kollegin sagte, wenn man die VWD ändern würde (etwa weil die Kasse einen Tag abzwacken will), ändert sich auch die DRG. Das ist doch nicht richtig, oder?! Das ist doch nonsens? Wenn ich die VWD ändern würde , bleibt doch die DRG die selbe. Was sich ändert ist der Erlös! Sehe ich das richtig oder falsch!

    Danke für Rückmeldungen

    Liebe Grüße

    Simone

  • Liebe Simone,

    Für die allermeisten DRG´s haben Sie recht, aber es gibt auch Ausnahmen, bei denen für kurze Verweildauern eine andere DRG resultiert. Das häufigste Beispiel wäre Die Rückenschmerz—DRG I68 D. Wenn Sie in dieser DRG die Verweildauer auf einen Tag kürzen, resultiert die I68E.

    Man nennt solche DRG´s explizite oder implizite Ein—Tages—DRG´s.

    Ergo: Manchmal haben die Kollegen auch recht 8)

    Mit freundlichen Grüßen

    Breitmeier

    • Offizieller Beitrag

    DRG I68 D. Wenn Sie in dieser DRG die Verweildauer auf einen Tag kürzen, resultiert die I68E.

    Man nennt solche DRG´s explizite oder implizite Ein—Tages—DRG´s.

    Hallo,

    das ist so nicht korrekt. Diese DRG sind nur die "expliziten", sie haben eine Verweildauerdauer von einem Belegungstag.

    Mit freundlichen Grüßen

    D. D. Selter

    Ärztlicher Leiter Medizincontrolling

    Berufsgenossenschaftliche Unfallklinik Murnau

  • Moin,

    gilt auch für andere Sachverhalte, z.B. bei der Sepsis, bei Bestrahlungs-DRG (weil Ihnen mit den Liegetagen auch die an diesen Tagen erbrachten OPS um die Ohren fliegen) oder bei Kürzungen, die gleichsinnig zu Kürzungen der mit diesen Tagen verbundenen Komplexbehandlungen führen.

    Gruß

    merguet